Beiträge von rantanplan

    Ich weiß doch bereits, dass ab 11/2017 die Klappenabgasanlagen nicht mehr erlaubt waren, aufgrund von Änderungen am Motor und neuen Abgas- und Geräuschregelungen (steht hier im Forum).
    Die Frage ist nur, ob das trotz Baudatum vor 11/2017 auch für den Neuwagen gelten würde, wenn er danach als erstes mal angemeldet wird und somit zum Zeitpunkt der aktuellen Regeln in Betrieb genommen wird.
    Ich gehe davon aus, dass aufgrund altem Motor und Fahrgestellnummer etc alles erlaubt ist, jedoch hätte ich gerne eine eindeutige Antwort von jemandem, der es sicher weiß.

    ja geht, es gilt hier das produktionsdatum

    sehr schöne zusammenfassung
    hier schwankt es ja die ganzenzeit zwischen „das muss ich haben“, „das brauch ich garnicht“ und „das is mir aber zu teuer“


    wenn budget und vorstellung nicht zusammen passen, wirds schwer was zu finden. außer man hat zeit oder denkt evtl über einen vorvertrag und eine neubestellung nach