Alles anzeigenGenauso ist mein Plan.
Die Teile haben ein E-Prüfzeichen - und wenn er daran Zweifel hätte muss er das prüfen und begründen.
Und nicht ich. - Punktum.
Die Haubendämpfer sind bestellt und werden montiert.
UPDATE: Neue Haubendämpfer sind eingebaut und die Seitenblinker auf Serienstndard zurückgebaut.
War damit heute zur Nachprüfung bei einer anderen Prüforganisation.
Haubenlifter: - Alles ok, bei der Ersatzbeschaffung jedoch drauf achten, dass diese auch ein „Verfallsdatum“ aufweisen.
Gerade bei Biligangebote im Internet haben wohl bei solchen Angeboten manche eben so etwas nicht und wären daher
nicht TüV-fähig - sagte mir der heutige Prüfer.
LED Seitenblinker mit Dynamik:
Der heutige Prüfingenieur hat sich über seinen Kollegen der anderen Prüforganisation, im Bezug auf die Blinker mit
e-Prüfzeichen, fast schlapp gelacht. Bei ihm - wenn die Teile ein e-Prüfzeichen haben gibts keine Beanstandung, auch
nicht mit dem dynamischen Blinken..
Die sind zugelassen! Ergo: Blinker sind soeben wieder auf dynamische LED-Seitenblinker mit e-Prüfzeichen umgebaut!