Hi Stefan,
soll denn eine Steuervergünstigung für das Fahrzeug in Anspruch genommen werden (§ 3a KraftStG)? Wenn ja, dann muss auch die Zulassung auf die Schwerbehinderte Person ausgestellt werden und eine Steuerermäßigung steht auch nur für ein Fahrzeug zu.
Gruß
Pastis
