Schade das die Meldung nicht automatisch an die betroffenen Fahrzeuge geht; das hat doch mit anderen Fehlern auch geklappt.
Obwohl schon mehrfach geschrieben, gerne auch nochmal hier:
Es gibt einen Unterschied zwischen Rückruf und Serviceaktion. Das KBA entscheidet, ob es ein Rückruf oder eine Serviceaktion ist. Beim Rückruf wird dann noch unterschieden zwischen freiwilligem Rückruf und angeordnetem Rückruf. D.h. man wird nicht immer angeschrieben.
Ist es eine Serviceaktion (still oder öffentlich), wird die Aktion bei einem normalen Wartungstermin mit durchgeführt oder man wird selbst vorstellig beim Händler. Benachrichtigt wird man dann i.d.R. nicht aktiv durch den Händler.
Ob die Maßnahme ein Rückruf oder eine Serviceaktion ist, kann man beim KBA nachgucken.
Rückruf ist häufig nur der Sprachgebrauch für alle Maßnahmen. 😉