Ich glaube der Jurist sagt dazu "invitatio ad offerendum", du gibst ein Angebot ab, aber die
Gegenseite muss es auch annehmen. Wenn das der Shop zu dem Kurs nicht macht, kommt auch
kein Vertrag zustande. Der Händler könnte sogar, falls es zum Vertrag gekommen wäre, diesen nachträglich
wegen Erklärungsirrtum anfechten. Gerade wenn der Irrtum auf erheblicher Preisdifferenz basiert.
Egal, keine Rechtsberatung und schon wieder off-topic.
Der Radsatz wäre aber auch fast geschenkt gewesen.