Beiträge von Dragon

    Herzlichen Glückwunsch zur Bestellung. Gute Farbwahl und gute Ausstattung. :thumbup:


    Ich wünsche dir eine nicht zu lange Wartezeit.

    BMW Niederlassung mit mehreren Filialen im Raum Aachen/Heinsberg

    Dann waren das bestimmt die mit dem Nachnamen eines ehemaligen Bundeskanzlers. Meine Lebensgefährtin hat dort (Heinsberg) jahrelang ihren Mini warten und pflegen lassen. Nachdem sie die Servicekräfte dort mal richtig eingenordet hatte, war sie eigentlich sehr zufrieden dort. Auch mir haben die schon mit einem Mini weiterhelfen können, als mein Händler keine Ahnung hatte. Service war aus meiner Sicht top! Als es dann allerdings an das Thema Neuwagenkauf ging, hat es mit dem Verkäuferteam nicht so gut geklappt. Ich sag nur: Kunde droht mit Auftrag und alles geht in Deckung.


    Ich habe mir vor knapp zwei Jahren auch mal ein Fahrzeug eines anderen Herstellers aus deren Portfolio in Aachen angeschaut und probegefahren. Der Verkäufer wollte mir unbedingt das Auto verkaufen, war mir aber zu aufdringlich dabei und weder der Preis für mein altes Fahrzeug, noch der für das neue Wunschfahrzeug war in Ordnung.

    Wenn dein Händler nun so einen Verwahrvertrag schließen möchte, wofür es im Einzelfall gute Gründe geben kann, dann ist auch die Klausel unter bestimmten Voraussetzungen nachvollziehbar. Beispiel: Der für dich bestellte Wagen ist tatsächlich abholfertig und der Händler ist auch Lieferbereit aber du kannst oder willst das Fahrzeug erst in einem halben Jahr abnehmen und der Händler möchte wegen der verspäteten Abnahme kein zusätzliches Risiko übernehmen. So eine Konstellation ist bei dir aber nicht erkennbar, daher solltest du das auf keinen Fall unterschreiben. Falls der Wagen auslieferungsbereit beim Händler ist, dann solltet Ihr einen zeitnahen Auslieferungstermin vereinbaren und erst dann bei Übergabe geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über. Wenn dein Händler aber noch nicht liefern kann, weil das Fahrzeug noch nicht Übergabereif ist, dann ist das sein Problem und nicht deins und dann macht auch kein Verwahrvertrag Sinn. Und den Quatsch vom Quartalsende kannst du sowieso vergessen, dabei kann es höchstens um interne Sachen des Händlers gehen. Ansatzweise nachvollziehbar wäre es höchstens, wenn das Quartalsende = Ende des Geschäftsjahres wäre, aber selbst das hätte nur was mit dem Wunschdenken deines Händlers zu tuen, um den Ertrag z. B. noch im alten Geschäftsjahr verbuchen zu können.

    Schöner Mini! :thumbup:


    Auch wenn du mehr Fahren und weniger Parken möchtest, mit der Rückfahrkamera und dem PDC vorn und hinten würde ich mir nochmal überlegen, denn nach jeder Fahrt will der Mini wieder sicher abgestellt werden. Ich finde die Helferlein jedenfalls recht angenehm.