Besonderheiten: Gewerbetreibende, Zulassung, Kennzeichen, Halter, Leasing etc

  • @Manni77 Ich gebe Dir absolut recht! Den Link habe ich genau aus diesem Grund gewählt, weil: Ich finde es sehr schade, wenn jemand OT schreibt, sich ohne Argumente selbst Recht gibt (aber vollkommen im Unrecht ist und nur Behauptungen aufstellt) und dann später den Eindruck erweckt, er wäre der Klügere, der nachgibt. Daher bin ich etwas abgedriftet und belasse es nun dabei!


    -----------------


    gekürzt durch Moderation, da Beitrag geteilt wurde.

    > 2005-2008 R50 Cooper S > 2010-2013 R57 Cooper S > 2017 F57 John Cooper Works

  • Obwohl OT muss ich auch mal meinen Senf dazugeben bzw. erläutern:
    Bei der Zulassung wird von der Behöde in die Papiere eingetragen wer Halter des Fahrzeugs ist. Dies ist die juristische Person, welche die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.
    Eine juristische Person ist bei Einzelunternehmern eben diese Person, bei Personengesellschaften der jeweilige Gesellschafter und bei Kapitalgesellschften die Gesellschaft (da diese im juristischen Sinne eine Person ist). Ich habe zwar auch schon gesehen, das die Behörde eine Personengesellschaft mit in die Papiere eingetragen hat, aber als Halter stand immer der Name des jeweiligen Gesellschafters in den Papieren.
    Um es einfach auszudrücken: immer nur eine Person kann juristisch Halter des Fahrzeugs sein. Beim Familienauto stehen ja auch nicht Mutter, Vater und Kinder im Brief ;)

  • Warum steht dann bei Leihwagen von Sixt als Halter Sixt GmbH und nicht Regine Sixt? Ich habe mehr als zwanzig Jahre in Speditionen gearbeitet, und die Fahrzeuge, seien es PKW oder LKW gewesen, waren alle auf den Firmennamen angemeldet und nicht auf den Inhaber oder Geschäftsführer.

  • Obwohl OT muss ich auch mal meinen Senf dazugeben bzw. erläutern:
    Bei der Zulassung wird von der Behöde in die Papiere eingetragen wer Halter des Fahrzeugs ist. Dies ist die juristische Person, welche die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.
    Eine juristische Person ist bei Einzelunternehmern eben diese Person, bei Personengesellschaften der jeweilige Gesellschafter und bei Kapitalgesellschften die Gesellschaft (da diese im juristischen Sinne eine Person ist). Ich habe zwar auch schon gesehen, das die Behörde eine Personengesellschaft mit in die Papiere eingetragen hat, aber als Halter stand immer der Name des jeweiligen Gesellschafters in den Papieren.
    Um es einfach auszudrücken: immer nur eine Person kann juristisch Halter des Fahrzeugs sein. Beim Familienauto stehen ja auch nicht Mutter, Vater und Kinder im Brief ;)

    Lieste hier und überdenkst bitte alles noch mal > https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person :)

    > 2005-2008 R50 Cooper S > 2010-2013 R57 Cooper S > 2017 F57 John Cooper Works