Verwahrungsvertrag vor Abholung?

  • Hallo zusammen,


    hat jemand schon mal einen Verwahrungsvertrag vor Abholung bekommen? Ich sehe ein, dass man schriftlich festhalten muss, wenn sich zwischen Planung und Auslieferung
    zum Quartalsende was überschneidet. Mich stört jedoch der enthaltene Satz darin:


    "Mit der Unterzeichnung dieses Schreibens durch Sie, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des PKWs auf Sie über."


    Ich deute dies so, wenn der Händler/Kunden/das Autohaus an dem stehenden Wagen Kratzer, Dellen o.ä. verursachen, ist dass dann mein Verschulden X(

    Alles was Spaß macht, ist entweder verboten, unmoralisch oder es macht dick. (Edward A. Murphy)

  • Würde ich definitiv nicht unterzeichnen. Die Gefahr geht bei Übergabe der Sache auf den Käufer über, keinen Moment vorher. Oder wurde auf deinen Wunsch ein späterer Auslieferungstermin vereinbart?

  • Das denke ich auch. Nein, eigentlich sollte der MINI bis Ende dieser Woche übergeben werden, aber das schafft das Autohaus nicht, da der MINI
    erst Ende der Woche im Zentrallager angeliefert wird. Die Abholung verschiebt sich somit auf nächste Woche

    Alles was Spaß macht, ist entweder verboten, unmoralisch oder es macht dick. (Edward A. Murphy)

  • Für mich hört es sich so an das der Lieferant/Spediteur so normal an den Empfänger/Händler so übergibt ....und dein Händler möchte dies so nun an dich weitergeben ;( ....keinesfalls unterzeichnen


    Micha

  • Wenn dein Händler nun so einen Verwahrvertrag schließen möchte, wofür es im Einzelfall gute Gründe geben kann, dann ist auch die Klausel unter bestimmten Voraussetzungen nachvollziehbar. Beispiel: Der für dich bestellte Wagen ist tatsächlich abholfertig und der Händler ist auch Lieferbereit aber du kannst oder willst das Fahrzeug erst in einem halben Jahr abnehmen und der Händler möchte wegen der verspäteten Abnahme kein zusätzliches Risiko übernehmen. So eine Konstellation ist bei dir aber nicht erkennbar, daher solltest du das auf keinen Fall unterschreiben. Falls der Wagen auslieferungsbereit beim Händler ist, dann solltet Ihr einen zeitnahen Auslieferungstermin vereinbaren und erst dann bei Übergabe geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über. Wenn dein Händler aber noch nicht liefern kann, weil das Fahrzeug noch nicht Übergabereif ist, dann ist das sein Problem und nicht deins und dann macht auch kein Verwahrvertrag Sinn. Und den Quatsch vom Quartalsende kannst du sowieso vergessen, dabei kann es höchstens um interne Sachen des Händlers gehen. Ansatzweise nachvollziehbar wäre es höchstens, wenn das Quartalsende = Ende des Geschäftsjahres wäre, aber selbst das hätte nur was mit dem Wunschdenken deines Händlers zu tuen, um den Ertrag z. B. noch im alten Geschäftsjahr verbuchen zu können.