Dashcam: Mini Advanced Car Eye - eben im ETK gefunden

  • Das stimmt leider! Ich finde diese Art sich im Verkehr gegen rücksichtslose Fahrer abzusichern wirklich nicht schlecht...


    Schließe mich @01goeran da an


    Ich finde das Urteil absolut korrekt und es kann erst Recht nicht sein, dass so ein verrückter Anwalt rumfährt und dann Anzeigen macht - sowas ist krank

  • @pietsprock da bin ich ganz bei Dir! Ich meine im Falle eines Falles, du hast einen Unfall und kannst dadurch beweisen, dass Du gar keine Schuld hast. In diesem Falle halte ich den Einsatz einer sog. Dashcam für völlig legitim.

  • Wird aber nicht anerkannt... die dürfen das Filmmaterial nun nichtmals auswerten


    das finde ich allerdings auch etwas schräg


    aber bei den meisten Unfällen ist es sowieso relativ klar und eindeutig


    ein Freund, der bei der Polizei ist, meinte, dass übwr 90 % absolut klar sind...

  • So wäre auch die einzige Nutzung bei mir geplant: das Ding läuft während der Fahrt und überschreibt die Aufnahmedateien permanent. Nur bei außergewöhnlichen Ereignissen im Strassenverkehr (wie z.B. Unfall) würde ich die Videodatei zur Sicherheit auf dem PC speichern.


    Eine andere Verwendung gäbe es gar nicht für mich...

  • Mich würde allein das Wissen um die permanenten Aufbahmen nerven...


    und das Ding auf dem Armaturenbrett stören


  • Für den Rest gibt's gute Unfallsachverständige


    Bei meinem Unfall letztes Jahr hätte die Cam uns einiges erspart... Nun gibt es einen ellenlangen Prozess, indem der Unfallhergang reproduziert werden muss. Und da eine Zeugin leider völligen Schwachsinn zum Hergang des Unfalls erzählt und die Aussage völlig gegensätzlich zu den von uns 3 anderen steht, muss ein neues Gutachten geschrieben werden, was NOCHMALS Ewigkeiten in Anspruch nimmt.


    Also schlecht ist so eine Dashcam auf keinen Fall. Natürlich gibt es wirklich nicht viele Fälle, wo sie wirklich nützlich ist. Aber eben im Fall der Fälle schon.

  • Liegt am ermessen jedes Richters in Deutschland, haben hier nicht wie in den USA Common Law - hier wäre der Gesetzgeber in Deutschland klar gefordert, die Gesetzgebung zu regeln wie von den Richtern gefordert.


    Der Anwalt darf nun weiterhin filmen weil er den Prozess gewonnen hat. Bei einem Unfall wie der ob der jeweilige Richter dann entscheidet Dashcam wird als Beweis zugelassen oder nicht, obliegt seiner Entscheidung.


    http://www.zeit.de/mobilitaet/…autokamera-gericht-urteil


    "In dem verhandelten Fall hatte ein Radfahrer geklagt: Ein Cabriofahrer habe ihn von der Straße gedrängt und mit Gesten beleidigt. Als Beleg legte er eine Aufnahme vor, die er mit einer am Lenker angebrachten Videokamera gemacht hatte. Der angeklagte Autofahrer wehrte sich gegen die Verwendung des Videos mit der Begründung, es verletze seine Grundrechte.


    Das Gericht sah das nach Abwägung der Interessen beider Parteien anders. Der Radfahrer habe mit dem Filmen vom Lenker zunächst keinen bestimmten Zweck verfolgt. Alle aufgenommenen Personen seien zufällig ins Bild geraten, etwa so wie es bei Touristenfotos der Fall ist. Derartige Fotoaufnahmen und Videos seien nicht verboten, sondern sozial anerkannt, heißt es im Urteil (Az. 343 C 4445/13).


    Aufnahme kann gegen den Filmer verwendet werden


    Die Grundrechte eines Abgebildeten sind laut des Richters nur dann eventuell beeinträchtigt, wenn die Bilder gegen seinen Willen veröffentlicht würden. Das ist vor Gericht zwar der Fall – allerdings habe sich durch den Unfall auch die Interessenlage der Beteiligten entscheidend geändert, so das Amtsgericht München. Der Fahrradfahrer habe nunmehr ein Interesse gehabt, Beweise zu sichern, ähnlich wie man es nach einem Unfall mit Aufnahmen von Bremsspuren und dergleichen tut.


    Ob die Beweismittel erst nach dem Unfall gewonnen wurden oder bereits gemachte Aufnahmen mit diesem Ziel verwertet werden, macht in den Augen des Richters keinen Unterschied. Deshalb ließ er das Video für das Verfahren zu. Das Urteil ist allerdings nicht allgemeingültig. Ob ein Video zugelassen wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Gerichts. Dabei können auch Fragen zur Manipulierbarkeit der Aufnahmen eine Rolle spielen. Bislang gibt es kaum einschlägige Urteile."

  • Ich weiß nicht recht, für mich hat das was von Selbstjustiz und am Ende kann man sich nicht mehr normal bewegen.


    Ich denke,wer sich im Straßenverkehr normal verhält, hat vor nichts und niemand Angst zu haben. :thumbup:
    (Dashcams, Handycams, durchgeknallte Anwälte, die mit Dashcams auf Jagd gehen, oder fahren,...)