Vor allem auch Ärger für Mini... bin mal gespannt, wie viele sich bei Mini beschweren, weil sie vor 07/2015 einen neuen F5x Mini gekauft haben und jetzt kein kostenloses Update bekommen ![]()
Beiträge von MiniSD
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Hast noch gar nicht geschrieben, was die Blenden kosten sollen

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Auf alle Fälle Wolfgang

Bezieht sich Deine Antwort jetzt auf die Sauberkeit, oder daß ich die Blenden an die Flitzpiepe montieren kann?

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Freu mich schon, auf eine baldige Ausfahrt
Demnächst kommen wieder die Sommerschlappen drauf, dann geht's los
Schauinsland hoch und runter
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Es wird sich sicher ein Käufer für die JCW Pro Blenden in Carbon finden. Sind ja erst wenige Wochen alt

Und bei Deiner bekannt guten Pflege, sehen die wahrscheinlich besser aus, als bei der Auslieferung

Ich könnte die doch auch an die Flitzpiepe montieren
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Sieht gut aus, dezent

Jetzt hast ja mehr Anpressdruck hinten, da kommst mir nicht mehr hinterher
, ich bräuchte so was vorne 
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@MiniSD das man als Fahrer nicht Filmchen schauen darf ist mir schon klar. Man darf eigentlich nicht mal essen oder trinken beim fahren. Und auch wenn du ein Unfall baust weil du durch das Rauchen einer Zigarette abgelenkt bist können sie dich dran kriegen.
Mein Bruder ist Polizist, daher weiss ich sehr gut was legal und was illegal ist.ABER: keine entzieht dir hier die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nur weil diese Funktion freigeschaltet ist.
Genau so ist es auch in Deutschland: Du darfst auch mit Blitzer-App fahren
, nur nicht erwischen lassen
Die Betriebserlaubnis erlischt auch in Deutschland nicht, wegen der Video Freischaltung. -
wusste ich nicht und wurde mir nicht gesagt. Aber wenn es wirklich so wäre, hätte der Falk mir das gesagt und das nicht codiert. Weil z.B. das RDCi codiert er nicht raus, da es von Gesetzes her vorgeschrieben ist.Glaub mir, Falk hat da genug ahnung was er codieren darf und was nicht.
und ausserdem Wohne ich in der Schweiz, da läuft einiges etwas anders
In der Schweiz gibt's ne Vorschrift:
http://www.droit-bilingue.ch/rs/lex-19620246-3-de-de.htmlFür Deutschland:
§19 StVZO passt nicht, auch wenn es heißt: ...eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist... Die Gefährdung kommt ja nicht vom Navi, sondern vom Fahrerdeshalb:
§23 (1) StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1)§1 StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Beide Paragraphen sind bußgeldbewehrt .
Von daher: Wenn ein Unfall passiert und nachgewiesen wird, daß ein Video lief, bist Du der Mops

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Du musst mal raus kommen aus deinem schwarzen Wald

Der ist aber so schön
