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Es sollten keine Reparaturen innerhalb von bestimmten KM auftauchen. Wieviele KM sind das denn? Laut Homepage von BMW sind es 6 Monate oder 10.000 KM. Gilt das nicht auch für Bremsen?
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Tja, recht verwegen das als "Garantie" zu bezeichnen, siehe die Ausschlüsse in den Next-Garantiebedingungen, seitenlang Ausschlüsse, man hat wohl eher Glück, wenn das tatsächlich mal greift:
https://www.mini.de/content/da…%20Heft_Stand_01-2017.pdf
>>
Geltungsbereich der Garantie im Schadensfall.
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Gegenstand der Garantie ist die Funktionsfähigkeit aller
mechanischen und elektrischen Teile des Fahrzeuges mit
nachstehenden Ausschlüssen:
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• Bremsen und Kupplung: Kupplungsscheibe, -druckplatte,
Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln, Einstellarbeiten
der Kupplung und Bremsen.
...<<
20 Tirets mit weiteren zig Unterpunkten Ausnahmen und Ausschlüsse. Das ist weniger Garantie, das ist mehr ein inhaltsleeres Verkaufsinstrument für Gebrauchtwagen.
Und, bitte ganz genau lesen:
>>Ein MINI aus dem MINI Gebrauchtwagen NEXT Programm sieht weder aus wie
ein Gebrauchter, noch fährt er sich so. Schließlich ist er die
Premiumversion eines Gebrauchten – mit den Voraussetzungen, dass er
mindestens 6 Monate alt ist oder mindestens 6.000 km Laufleistung hat.
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6 Monate WARTUNGSFREIHEIT.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung ist Ihr Fahrzeug laut Serviceintervallanzeige für mindestens 6 Monate oder 10.000 km wartungsfrei. <<
Das ist also auch das Papier nicht wert.
Was bleibt ist die Sachmängelhaftung des Verkäufers, also des Autohauses.
Die Garantie greift wahrscheinlch nicht, weil der Vorbesitzer als damaliger Garantienehmer die Bremsen so überbeansprucht hat.
Beläge und erst recht Scheiben die nach 24.000 km fällig sind, sind kein normaler Verschleiss. Es deutet Alles drauf hin, das die Bremsen während der Mietwagennutzung so abgerockt worden sind. Aus Sicht des Zweitkäufers ist das deshalb ein Sahmangel.
Während dem ersten halben Jahr wird zugunsten des Käufers vermutet, dass ein Sachmangel vorliegt. Das würde hier am 30.01.2019 ablaufen. Will der Händler das nicht akzeptieren, muss er den Gegenbeweis führen. Kann er das nicht, bzw. bleibt die Ursache offen muss er für den Käufer kostenlos nachbessern.
Dass man sich darüber vernünftig unterhalten kann, ist aber nicht zu erwarten. Also entweder das Spiel mitspielen. Oder zu ggb. Zeit zum Anwalt und wenn der Chancen sieht das Geld für die Reparatur zurückholen.