Leider handelt es sich nicht um einen offiziellen Mini-Händler. Ich habe ihm tatsächlich nur gesagt, dass ich den Mini nicht gekauft hätte, wenn von vornherein klar gewesen wäre, dass er nicht scheckheftgepflegt ist. Ich musste so deutlich werden, weil er bis dahin so getan hat, als wäre ein ausgelassener Ölwechsel ungefähr so harmlos wie eine verlorene Betriebsanleitung. Dann hat er direkt auf Angriff umgeschaltet und seine Anwaltsfloskeln abgespult.
Allerdings lasse ich mich davon nicht einschüchtern und habe ihm erstmal eine Frist für eine Preisminderung oder alternativ das Nachreichen der Servicenachweise gesetzt und ihm erklärt, dass sein Ultimatum rechtlich keine Relevanz hat.
Ich hoffe allerdings, dass sich die Vorbesitzerin noch mit den Servicenachweisen meldet und sich die ganze Angelegenheit auflöst, denn vor Gericht will ich eigentlich nicht gehen, sondern irgendwann einen Schlussstrich ziehen und das Beste aus der Situation machen. Prozesse ziehen sich über Monate, sind kostenintensiv und man kann sich nie sicher sein, zu gewinnen, egal wie viele Fakten man auf seiner Seite hat.
Übrigens passiert es sehr oft, dass Händler in ihren Anzeigen falsche oder irreführende Angaben machen. Ich habe dem Händler aber klargemacht, dass ich ihm keine böse Absicht unterstelle. Das hat ihn aber nicht davon abgehalten, mir unlautere Absichten zu unterstellen.
Nach allem, was ich herausfinden konnte, ist die Fahrzeugbeschreibung von gewerblichen Händlern aber rechtsverbindlich, da es sich um öffentliche Aussagen handelt. Das heißt, ein Händler kann sich nicht darauf zurückziehen, dass alle Angaben ohne Gewähr sind. Das hängt auch damit zusammen, dass ein Händler eine Sachmangelhaftung nicht ausschließen kann. Bei privaten Verkäufern sieht das allerdings anders aus.
Trotzdem bin ich tolerant, was eine solche Fahrzeugbeschreibung angeht und erkenne an, dass bei den vielen Ausstattungsmerkmalen moderner Fahrzeuge auch Fehler passieren können. Bei grundlegenden Fahrzeugeigenschaften darf das aber nicht passieren und Händler wissen genau, was scheckheftgepflegt bedeutet.
Interessanterweise besteht der Händler aber darauf, dass es den Herstellerangaben entspricht, wenn der erste Ölwechsel erst nach 44 Monaten und 37.000 Kilometern durchgeführt wird, was absurd ist.
Der Mini-Support ist extrem gut und hilfsbereit und hat mir telefonisch auch bestätigt, dass ich davon ausgehen kann, dass der erste Ölwechsel ausgelassen wurde, wenn er in der digitalen Historie nicht vermerkt ist. Interessant ist aber, dass der Support nicht explizit bestätigen wollte, dass es feste zeitliche Obergrenzen gibt. Stattdessen hat die Mitarbeiterin immer wieder auf den variablen Condition Based Service verwiesen, an den man sich halten soll. Ich vermute, dass das die offizielle Kommunikation bei BMW ist. Es klingt aus Marketingsicht einfach nicht so gut, wenn man ein intelligentes CBS-System bewirbt und gleichzeitig fest definierte Obergrenzen eingesteht.
Der Händler ist übrigens auf BMW spezialisiert, aber eher altmodisch. Er bezog sich auf ein angeblich offizielles Datenblatt vom Hersteller mit der Kennung 08KA und ein Intervall von 24 Monaten/30.000 Kilometern, was ja konsistent mit den Angaben in diesem Thread ist. Ich habe dazu nur folgenden Eintrag gefunden: https://www.minif56.com/threads/my-f56-jcw.90159/
Auf der offiziellen Seite von Mini heißt es: In der Regel ist ein erster Austausch erst nach 20.000 Kilometern fällig. Danach sogar nur alle 30.000 Kilometer.