Works Auslieferung nach dem 01.07.2016 - EU-Verordnung 540/2014

  • Hallo zusammen,


    habe gerade erfahren das ich meinen Works nicht Anfang Juni bekomme sondern aufgrund des Erdbebens in Japan erst im August! Bedeutet das nun das mein Works leiser ausgeliefert? Haben gebaute Works nach dem 01.07. irgend einen Nachteil bzgl. der neuen EU-Verordnung 540/2014? ?(

  • Nein wird er nicht.


    Die Typengenehmigung für den Works ist ja schon älter und hat mit dem Baudatum in der Serienfertigung nix zu tun.


    Auch der zugelassene Klappenauspuff aus dem Works-Kit kann weiterhin verbaut werden.

  • Also gilt die Verordnung nicht ab Zulassung des jeweiligen Fahrzeugs sondern Stichtag ist die Anmeldung der Typgenehmigung.


    Dann bin ich ja beruhigt, danke für die Info! :)


    P.S. Könnte den F56 zu einem echten Klassiker werden lassen, denn der darf bis in alle Ewigkeit mit Klappenauspuff durch die Gegend heizen. Natürlich immer mit geschlossener Klappe ;)