Preisschutzklausel Auftragsbestätigung

  • Hallo zusammen,


    ich habe am 9.3 meinen JCW bestellt und den Vertrag/Auftrag vorort unterschrieben. Nun habe ich nachträglich noch mal was an der Konfiguration geändert und heute über diese Änderung eine Auftragsbestätigung von meinem Autohaus erhalten.


    Zu meinem verwundert, steht nun zusätzlich zu der Änderung bei individuellen Vereinbarungen der Satz:


    Preisschutzklausel: Kaufpreisangleichung wegen Preiserhöhung im April 17 wird vor Auslieferung berechnet.


    Das soll ich nun unterschreiben und zurückschicken. Nun hab ich mal gegoogelt und mich schlau gemacht und muss sagen, ist das deren ernst? Die wollen den neuen teureren Preis des JCW ab April mir nachträglich in Rechnung stellen?! Hab ich das so richtig verstanden? In der ersten Auftragsbestätigung die ich unterschrieben habe, stand dies nicht drin!


    Gerne höre ich eure Meinung zu der Sache. Was würdet ihr tun?


    Viele Grüße!

  • Ganz einfache Antwort:
    Wie immer mit dem Gegenüber sprechen, fragen was das bedeutet und für Fakten sorgen.


    Ganz nebenbei:
    Relevant ist weder Angebot, noch eine Auftragsbestätigung, sondern immer die Rechnung.
    Ob und wie mit Preisanpassungen/Umfangsänderungen umgegangen wird, steht im Kleingedruckten oder sogar im Fließtext, wie nun vermutlich in Deinem Fall.


    Viel Erfolg!

  • Ganz einfache Antwort:
    Wie immer mit dem Gegenüber sprechen, fragen was das bedeutet und für Fakten sorgen.

    Das werde ich natürlich machen, allerdings ist mein Verkäufer heute nicht anwesend. Kann auch nicht schaden vorbereitet in das Gespräch am Montag zu gehen. Der Verkaufsleiter, der nun die 2te Auftragsbestätigung unterschrieben hat, ist leider nicht erreichbar.



    Ganz nebenbei:


    Relevant ist weder Angebot, noch eine Auftragsbestätigung, sondern immer die Rechnung.
    Ob und wie mit Preisanpassungen/Umfangsänderungen umgegangen wird, steht im Kleingedruckten oder sogar im Fließtext, wie nun vermutlich in Deinem Fall.


    Viel Erfolg!

    Laut Recherche im Netz, MUß solche Preisschutzklausel zusätzlich in den Sondervereinbarungen festgehalten werden. Kleingedruckt in den AGB oder sonst wo ist nicht zulässig. Hab dazu diesen Link gefunden: http://www.verbraucherrecht-on…auf/neuwkauf/kaufprei.htm


    Natürlich ist so ein Link auch nicht 100%tig sicher, aber klingt für mich plausibel was dort steht.

  • Hallo FredPitt,


    die Klausel hört sich aus meiner Sicht merkwürdig an. Ich selbst hatte bei der Bestellung meines Skoda Superb eine ähnliche, jedoch entscheidend andere Klausel im Vertrag. Ich bekam eine Preisgarantie für die ersten sechs Monate Lieferzeit; sollte danach eine Preiserhöhung kommen, wäre ich mit max. 2,5% Aufschlag auf den KV dabei.
    Da die Lieferzeit damals bis zu 8 Monate betrug, war dies eine Absicherung für den Händler, nicht auf einer aus jetziger Sicht nicht zu kalkulierenden Preiserhöhung seitens des Herstellers sitzen zu bleiben.
    Bei Dir scheint der Fall anders: Die Preiserhöhung ist dem Händler offensichtlich bekannt und Dein KV bereits unterschrieben. Du möchtest nur ein paar Parameter ändern, was keinen Verzug in der Lieferzeit bedeutet.
    Daher kann ich die Preisschutzklausel nicht nachvollziehen.


    Trotzdem viel Spaß mit Deinem JCW


    Olaf

  • Du möchtest nur ein paar Parameter ändern, was keinen Verzug in der Lieferzeit bedeutet.


    Da kann ich von x anderen Fälle berichten...


    Im Extremfall hat sich eine Lieferzeit durch Hinzunahme einer einzigen Sonderausstattung drastisch verlängert.


    Was bleibt? Verbindliche, d.h. schriftliche Klärung, idealerweise mit Gespräch vor Ort.


    Passt es, gut :) Passt es nicht, muss eben weiter gebohrt werden, bis hin zu einem evtl. Rücktritt (ein Worst Case, von dem ich nun mal nicht ausgehe).

  • Ich bin da immer recht pragmatisch. Ich würde den Satz durchstreichen und dann unterschreiben. Dann ist das Thema durch.
    Wenn die dann die Änderung nicht bestätigen kann man immer noch reden ;)


    Ich mach das mit meinen Bestellungen bei Mini aufgrund der Nachlässe auch immer. Meine Verkäuferin druckt den Vertrag aus, ich unterschreibe und danach geht sie zum VL um den genehmigen zu lassen. Immer mit der zwischen uns getroffenen Vereinbarung, dass sie den Vertrag vernichtet, wenn er abgelehnt wird und wir trotzdem Freunde bleiben :D
    Bis jetzt sind alle Verträge bestätigt worden.

  • Verkäufer anrufen und fragen was die Klausel bedeuten soll. Ggfls eigene Änderungen an dem Dokument machen.


    Rechtlich sieht es im allgemeinen so aus:


    Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) , welche Inhalt des Kaufvertrages sind, ist eine Preisänderung des im Kaufvertrag angegebenen Preises nur dann zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und tatsächlichen Liefertermin mehr als vier Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluß den Listenpreis ändert. Der Verkäufer kann in diesem Fall den Kaufpreis anpassen. Erhöht sich der Preis dann allerdings um mehr als 5 %, kann der Käufer schriftlich binnen zwei Wochen ab Zugang der betreffenden Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.


    Hier stellt sich die Frage, hast Du den Wagen eigentlich nach Preisliste November 2016 oder März 2017 gekauft?


    Ich habe in dieser Woche für meinen Sohn einen Lagerwagen gekauft und habe noch die alten Preise bezahlt.

  • Ich denke ich hab den Wagen nach Preisliste November gekauft?!


    In meinem Abschluß steht der JCW noch nackt mit 30.100€ und als ich heute auf der Mini Seite geschaut habe, wird er mit 30.700 nackt geführt.


    Ich denke das die März Preisliste nun die 30.700€ sind?!


    Klar werde am Montag versuchen die Sache zu klären, aber wie heftig es wäre, wenn die einfach den Preis um 5% erhöhen können und ich nichts dagegen tun kann. Ich mein 5% bei so einem Auto ist ein Menge Geld, das sprengt bei dem ein oder anderen schon den Geldbeutel.


    Sobald ich am Montag die Sache geklärt habe, werde ich berichten.

  • In den Preislisten die mir vorliegen steht:


    Mini 3-Türer, Mini JCW


    November 2016 : 29.900 Euro
    März 2017 : 30.700 Euro


    ursprünglich war eine Preiserhöhung von 200 Euro für März geplant.


    Wenn ich online bei Mini.de schaue, finde ich aber die alte Preisliste vom November. Im Konfigurator sind aber die neuen Preise.


    Das ist ein Trauerspiel für solch einen renommierten Hersteller wie BMW/Mini.



    P.S Die können die Preise nur um max. 5% erhöhen wenn die Lieferzeit des Fahrzeuges des Fahrzeuges mehr als 4 Monate beträgt.
    Rechtlich unterschreibst Du eine verbindliche FahrzuegBESTELLUNG, die erst zu einem Vertrag wird, wenn Du die Auftragsbestätigung in den Händen hälst.
    Die da aufgeführten Preise sind die gültigen für Dich, solange sie nicht erkennbar einen Fehler (z.B. 9999 Euro) aufweisen.


  • Link:
    https://www.press.bmwgroup.com…eisliste-fuer-deutschland


    Andere Favoriten nutze ich zumindest nie ;)
    Funktioniert seit Jahren seriös...