Besonderheiten: Gewerbetreibende, Zulassung, Kennzeichen, Halter, Leasing etc

  • @mini3 meint vermutlich, wenn das Fahrzeug eine "gewerbliche Zulassung" bekommen soll. Dann benötigt man, auch als Freiberufler/Selbständiger zusätzliche Papiere wie z.B. Gewerbeanmeldung, Kammernachweis (z.B. Notar-, Ärztekammer).

    Bedarf es als Selbstständiger nicht und als Freiberufler schon gar nicht, denn diese sind ohne Gewerbeanmeldung tätig und brauchen auch keinen Nachweis einer Kammer. Also meint er wohl eher "Firmen" (GmbH, AG, etc.), was aber wieder mit dem Begriff "Selbstständig" zunächst mal nichts zu tun hat. ;)

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  • Ersetze "Selbständiger" (umgangssprachlicher Gebrauch) durch "Gewerbetreibender", dann kannst Du u.U. das Fahrzeug "gewerblich zulassen" und hast dann steuerlich andere Möglichkeiten das Fahrzeug als Teilnutzen geltend zu machen. Dazu bedarf es keiner GmbH, AG o.ä. - das weiß ich aus langjähriger beruflicher Erfahrung.


    Aber gut, gehört nicht hierher. :)

  • Doktoren und Architekten, z.B., brauchen nur eine Visitenkarte, oder einen Briefkopf.


    Ein Handwerksbetrieb benötigt die von @Pastis beschrieben Dokumente.


    Doch denke ich, dass das jeder selber weiß. :D


    Genau so ist die Größe der Kennzeichen von Kfz-Herstellern festgelegt.
    Standardgröße geht immer.
    Kleiner, meistens.
    Motorradgröße auf'm Auto auf Nachfrage.


    Wobei die Zulasungsstellen das weniger interessieren wird.
    Das ist vielmehr eine Sache der Rennleitung.


    :D

  • Ersetze "Selbständiger" (umgangssprachlicher Gebrauch) durch "Gewerbetreibender", dann kannst Du u.U. das Fahrzeug "gewerblich zulassen" und hast dann steuerlich andere Möglichkeiten das Fahrzeug als Teilnutzen geltend zu machen. Dazu bedarf es keiner GmbH, AG o.ä. - das weiß ich aus langjähriger beruflicher Erfahrung.


    Aber gut, gehört nicht hierher. :)

    Stimmt, gehört es nicht, aber der Nachsatz sei noch erlaubt: eine gewerbliche Zulassung ist nur auf Gesellschaften (GmbH, AG, etc.) möglich, nicht aber auf den Namen einer Privatperson. Diese wiederum ist aber ein Einzelunternehmer auch immer. Steuerlich ist es Unsinn, denn ein von einem Selbstständigen zugelassenes Fahrzeug kann dieser immer je nach Nutzung steuerlich geltend machen.


    Auch ein von Dir benannter Gewerbetreibender bräuchte bestimmte Unterlagen erst als Gesellschaft, nicht aber als Einzelunternehmer.


    Wird hier auch mehr oder minder einäugig diskutiert und geklärt: http://www.motor-talk.de/forum…lich-t2268827.html?page=1

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    Einmal editiert, zuletzt von Rckr () aus folgendem Grund: Link eingefügt, Rechtschreibung

  • OT:


    Da ich es erst neulich erlebt habe:


    Für das Dienstwagen eines Einzelunternehmers, muss man mehr Paper abgeben, als wenn man normal leasen würde.
    Unter anderem: Gewerbebestätigung....


    good night

  • Für das Dienstwagen eines Einzelunternehmers, muss man mehr Paper abgeben, als wenn man normal leasen würde.
    Unter anderem: Gewerbebestätigung....

    Danke für die Info. Ist ja bei einem Leasing auch wichtig für die Bank.

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  • @Rckr Einen Faden aus Motor Talk hier zu verlinken passt wie die Faust aufs Auge zu der Diskussion die ins OT gedrückt wird ;) Ich hoffe dir ist aufgefallen das die Leute hier eine andere eben angenehme Diskussionskultur haben und weit entfernt sind von Motor Talk!


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