MINI Smile mit Leasing Fahrzeug und Totalschaden

  • Hallo zusammen,


    mein MINI ist leider von uns gegangen ;( Heute beim Unwetter in Berlin wurde das Auto im Wasser versenkt. Totalschaden.
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    Zu meiner Frage: Ich habe eine MINI Smile Vollkasko Versicherung mit 1000 Euro selbstbeteiligung. Das Fahrzeug ist ein Leasing Fahrzeug
    mit Sponsoring auf dem Fahrzeug. Der Leasing Vertrag läuft noch 2 Jahre. Was passiert nun? Bekomme ich ein neues, identisches Fahrzeug? Wenn ja, was mache ich in den Zwischenzeit? Oder komme ich sogar aus meinen Leasingvertrag heraus? Was für kosten können auf mich zukommen?


    Mein Händler hat aktuell geschlossen und die Fragen lassen mich nicht los, deswegen Frage ich hier mal in die Runde :)

  • N'Abend @Famicom


    schöne schei**e! Ich drück Dir auf jeden Fall mal die Daumen, dass alles zu Deiner Zufriedenheit gelöst wird.


    Allerdings habe ich eine Frage: Wie kommst Du darauf, dass es sich um einen Totalschaden handelt?


    Gruß,
    Michael

  • Danke. Irgendwie sind da alle von ausgegangen... inkl. Versicherung. Das Auto stand halt komplett unter Wasser und für mich als laie, sah es danach aus. 100%ig weiss ich es natürlich nicht.

  • Autsch... und sogar mit Bild in der Presse. Der arme Mini...


    Ich weiß nicht genau, wie Mini Smile das handhabt, aber diese Situation ist echt unglücklich für dich. Möglicherweise macht es sogar Sinn, ne Rechtsberatung (kostenlos z.B. als ADAC Mitglied) machen zu lassen. Problem ist, dass bei Versicherungsschäden die Erstattungssumme oft noch unter den Restforderungen des Leasing-Gebers liegt, denn der Vertag endet dadurch nicht automatisch. Auf der Differenz ist schon so mancher sitzen geblieben. Ich drück die Daumen, dass du das gelöst bekommst.

  • Das Auto stand halt komplett unter Wasser

    Alles klar, das konnte man vom Bild her nicht sehen. Dann dürfte am Totalschaden vermutlich kein Weg vorbeigehen ...


    Ich drück Dir weiterhin die Daumen für eine gute Regelung!


    Gruß,
    Michael

  • Stichwort GAP Deckung. D. h. Smile Leasing dürfte das vermutlich haben. Das ist der (mögliche) Differenzbetrag zur Forderung des Leasinggebers zum Betrag der Versicherungsentschädigung. In den ersten 3 Jahren sollte man sowas besser immer mit haben.


    Allg. zahlt deine Versicherung an den Leasinggeber direkt, normalerweise sollte das alles abdecken. D.u machst einfach einen neuen Vertrag, was auch immer du dir dann aussuchen magst.


    Ein guter Händler hat ja immer Vorlaufquoten, also Minis, die man grade noch umkonfigurieren kann. Und bis zur Auslieferung gibts einen Vorführer oder Langzeitmiete zum (Ex) Leasingpreis. Das wäre mal so der Fahrplan ganz grob.

  • @Famicom


    Aus Erfahrung weiß ich, das die Versicherungen unterschiedliche GAP Leistungen in Ihren Versicherungsbedingungen / Leistungsumfang anbieten, was nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich ist.


    Die Differenz zwischen dem akt. Restwert, ermittelt durch einen Gutachter, und dem Anschaffungswert des Autos bildet die zu deckende Summe der GAP Versicherung, zuzüglich der noch zu zahlenden Monatsbeträge des Leasingvertrages. Bis zu diesem Punkt sind die meisten Versicherungen in Ihren Leistungen sehr ähnlich. Interessant wird es bei Sonderzubehör wie z. Bsp. Felgen, Multimediazubehör, Folierung, etc.. Einige Versicherungen schließen diese Extras aus und beziehen die GAP-Deckung nur auf den Basispreis des Fahrzeugs.


    Entscheidend für eine kulante Regelung in so einem Fall ist in der Regel die Leasingbank und nicht zwingend der Händler, da dieser i. d. R. nur der Vermittler des Leasinggeschäfts ist. Die meisten Leasingkunden kommunizieren in der Regel nur mit dem Händler, wenn der Leasingvertrag ohne Probleme durchläuft. Sobald Unregelmäßigkeiten beim Leasingvertrag auftreten, tritt die Bank, meistens als Fahrzeugeigentümer, im Hintergrund auf und gibt dem Händler die zu deckenden Konditionen vor.
    Aus diesem Grund, kannst Du ein MINI Leasingfahrzeug auch bei einem anderen MINI Händler abgeben und dort die Formalitäten abwickeln lassen, wenn der ursprüngliche MINI Händler kein Vorkaufsrecht verhandelt hat.


    Ich wünsche Dir viel Glück, das in Deiner Versicherung sämtliche Punkte, die für Deine Schadensregulierung und Vertragserfüllung notwendig sind, gedeckt sind.