Automobilversicherung für den John Cooper Works im Tarif Basic Cover

  • Tach zusammen,


    Ich bin momentan in einer Regen Diskussion mit der "BMW Automobilversicherung" bzw. (Allianz?). Und zwar geht es um den Kaskoschutz bei Fahrsicherheitstraining und/oder auch um die Teilnahme bei Touristenfahrten. Nach Kursicht der AGBs konnte ich folgende Paragraphen finden:


    A.2.8.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an- kommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

    A.4.11.3
    die sich bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen ereignen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

    D.2.2 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstal- tungen und den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstge- schwindigkeit ankommt und die behördlich nicht geneh- migt sind.
    Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind vom Versi- cherungsschutz gemäß A.1.5.2 ausgeschlossen. Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief- und Kfz-Unfallversicherung besteht für Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, nach A.2.8.2, A.3.10.2, A.4.11.3 kein Versicherungsschutz.


    Für mich bedeutet dies, dass ich bei Fahrsicherheitstrainings oder Torusitenfahrten versichert wäre. Jetzt hab ich aber direkt noch mal bei dem zuständigen
    Ansprechpartner (BMW Mobiltätsmanager) nachgefragt. Und hier kam die klare Aussage "KEINE VERSICHERUNG, EIGENES RISIKO". Auf die Nachfrage, auf welchen Paragraphen der AGBs er dies stützt hab ich leider keine Antwort erhalten. Bei einem direkten Telefonat mit der Allianz wurde ich auf die "Agentur" verwiesen. Von der "Agentur" wurde ich auf das Autohaus verwiesen, und so ging es grade weiter :) Also keine hatte Ahnung, was nun Sache ist.
    Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe: Das muss doch in der AGBs geregelt sein. Und wenn da nur Rennen zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ausgeschlossen sind, heisst das für mich im Umkehrschluss. Alles andere ist erlaubt. Aber bin jetzt auch kein Rechtsanwalt und vielleicht mache ich es mir zu einfach ?!


    Jetzt wollte ich mal bei euch nachfragen, ob Ihr in der Hinsicht bereits Erfahrungen gemacht habt ? Is jetzt nicht unbedingt so, dass ich zur Allianz muss. War nur recht bequeme und Angebot ist in Ordnung.


    Grüsse,
    Ingo

  • Jetzt geht es aber bei der Touristenfahrt nicht um das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit, denn dafür bekommt man ja keinen Preis. Man macht es einfach nur des Fahrens wegen und zum Spaß. Aber dennoch kann man es vielleicht so auslegen.

  • Die Nordschleife zählt doch als Mautpflichtige Landstraße bei den Touristenfahrten.


    Und diese sind ja behördlich auf jedenfall erlaubt.


    Somit eigentlich in der Versicherung abgedeckt. Würde mir das aber trotzdem vorher bestätigen lassen, man weis ja nie.

  • Habe heute noch mal mit diversen Versicherungen telefoniert und es kann keine mit dem Begriff "Touristenfahrten" etwas anfangen. Dabei
    hab ich dann auch immer deren Aussagen mit den AKBs abgeglichen. Von der Allianz warte ich allerdings noch auf Antwort. Auch wenn ich
    der Meinung bin, dass die Aussage von meinem Ansprechpartner falsch ist.


    Sofern oben genannte Paragraphen zutreffen dann ist
    * Fahrsicherheitstraining Kasko versichert
    * Touristenfahrten Kasko versichert


    Ausnahme:
    Man fährt mit einem Helm. Dann wir das so ausgelegt, dass man entweder grob fahrlässig gehandelt hat oder
    auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit gefahren ist. Auch die Nutzung von Harrys Laptimer kann so ausgelegt
    werden. d.h. es ist nicht so 100% wasserdicht geregelt bei den meisten Versicherungen und man bewegt sich
    mitunter auf dünnem Eis. Aber erstmal ist es nicht explizit ausgeschlossen.


    Bei der WGV ist das z.B. explizit erwähnt:


    Genehmigte Rennen
    A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteili-gung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstal-tungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeitankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungs-fahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz fürjegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch dann,wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit(z. B. Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten) ankommt.Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellteine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar.



    Wenn man so bisschen im Internet romrecherchiert. Gibt es z.B. diverse Aussagen zu Allianz. Telefonisch wird scheinbar oft die Aussage gemacht, kein Schutz, eigenes Risiko. Bei der Schadenabwicklung zahlt diese jedoch sehr wohl. Wenn man jetzt mal die AKB der Allianz mit der der HUK24
    vergleicht, dann sieht man sehr identische Paragraphen. die HUK24 bestätigt jedoch auch gerne per Email dass man an Touris etc teilnehmen
    darf.
    Was mich hier wundert, ist irgendwie die "Auslegung" der AKB der Versicherungen. Hab das dumpfe Gefühl die Allianz macht bewusst Falschaussagen
    und den Kunden zu verunsichern.
    Was irgendwie auch echt erstaunlich ist sind die aufgerufenen Tarife... das geht von ca. 500 Euro bis 1400 Euro ... Schon irgendwie krasse unterschiede
    bei vergleichbaren Leistungen.

  • Hallo. Ich bin wieder zurück im Forum.Habe Deinen Thread gerade mal verfolgt.Ich habe 10 Jahre als VICTORIA/ERGO Mitarbeiter, ein Autohaus betreut.Nach dem Ende der Kooperation am 31.12.2014 hat ja bekanntlich die Allianz die Betreuung entsprechend übernommen.
    Was mich wundert, ist der Punkt, das die Allianz, die Pakete der ERGO/Victoria, Basic und Top Cover, übernommen hat.
    Wenn Du einen JCW fährst, dann scheidet Basic Cover, von vorne herein aus .
    Kein Schutz bei grober Fahrlässigkeit, keine zuschlagspflichtige Teile, unbegrenzt versichert, etc...
    Du kannst mich für mehr Informationen, jederzeit kontaktieren.


    Übrigens nennen sich die AGB`s bei den Versicheren, AVB`s beziehungsweise AKB(Allgemeine Kraftfahrt Bedinungen).
    Du wirst weder bei MINI noch bei der Allianz, einen kompetenten Ansprechpartner finden, da das ein Nischengeschäft ist und, so war es bei uns auch, Du nur Bundesweit, einen Ansprechpartner hast und diesen kann Dir nur die betreuende Allianz Agentur des Autohauses benennen.
    Ist die Allianz Agentur noch nicht einmal eine Generalvertretung, hast Du ein Problem.
    Kontaktiere mich einfach...


    LG :)

    MINI`s werden nicht gebraucht sondern gewollt

  • @Eintrachtmini vielen Danke für deine "offline" Unterstützung nochmal und sorry, dass ich mich nicht mehr gemeldet habe dann. Aber
    hast mir sehr sehr weitergeholfen!


    Was im Endeffekt die Quintessenz ist/war ist der Passus "Grobe Fahrlässigkeit".. Damit kann sich die Versicherung rauswinden, theoretisch selbst
    beim Überfahren einer roten Ampel mit Unfall. Oder > 200 km/h auf der Autobahn etc etc. alles Auslegungsache und theoretisch grob Fahrlässig.