JCW Kit Klappenauspuff - Montage an MINI JC Works

  • da der JCW eine andere Auspuffanlage ab Werk hatte, gilt die Aussage allein mit dem E-Prüfzeichen m.E. für den Klapperauspuff nicht, selbst wenn die von BMW ist. Entweder benötigst Du eine ABE, die Du dann mitführst oder eine Eintragung.

  • Laut BMW ist es die gleiche wie die wo man für den JCW allein kaufen kann- und hat somit laut BMW/MINI eine Zulassung für den JCW - und nachdem die mir das bestätigt haben muss ich mir deshalb keinen Kopf machen.

    ich hoffe die Rennleitung stellt sich da nicht an



    1. es gibt eine Anlage für den JCW die ab Werk verbaut wurde, wenn man diese einbaut benötigt man nicht da Zulassung original ab Werk


    2. und eine für den JCW als Züberhöranlage verkauft wird für diese wird es wohl eine ABE geben, die zum Mitführen gedacht ist


    Sobald ich meinen habe gucke ich mal genau nach und auch dem rechtlichen bzw. der rechtlichen Grauzone

  • Ich denk man sollte sich hier nicht so verrückt machen. Die Polizei hat noch andere Sachen zu tun, wie sich mit sowas zu beschäftigen. Zumal ist doch alles geklärt, Freigabe von Mini: fertig!

  • Eben, außerdem muss die Rennleitung ja beweisen, dass Du diese nicht fahren darfst. Sprich wenn Du die Aussage von BMW hast, dass Sie gefahren werden kann ist das für dich ausreichend. Wenn man das schriftlich mitführt ist es umso besser, denn dann kann man das im Zweifel der Rennleitung vorlegen und man kann schneller wieder losfahren.


    Ist bei allen Anbauteilen ja so, dass man von BMW oder MINI keine ABE bekommt, wenn es originale Teile sind.

  • Der sagt dazu gar nicht´s weil es ein Original BMW Teil ist und es laut BMW/MINI so eingebaut und gefahren werden darf- allerdings mit geschlossener Klappe, aber das ist wohl bei jeder Klapperanlage so.
    @Gigamot hat ja extra bei MINI nachgefragt diese Antwort erhalten und ich habe ja auch eine Anfrage an MINI gestellt und es wurde mir auch bestätigt das ich diese so fahren darf, da sie ja ein E-Prüfzeichen hat (Auspufftopf und Ersatzrohr für MSD)(jedoch Klappe muss geschlossen sein;)

    wie, du überprüfst meine Aussagen? Genau das würde ich auch machen! ;) :)
    Ich wünsch dir viel Spaß damit!!!!


    da der JCW eine andere Auspuffanlage ab Werk hatte, gilt die Aussage allein mit dem E-Prüfzeichen m.E. für den Klapperauspuff nicht, selbst wenn die von BMW ist. Entweder benötigst Du eine ABE, die Du dann mitführst oder eine Eintragung.

    Das ist so nicht richtig. Beim Kit trägst du auch nur die Leistungssteigerung ein beim S. JCW mit Klappe braucht nichts. Wir haben das auch vom TÜV bestätigt bekommen, nur nicht
    in Schriftform, weil dann hätte ich das hier auch gepostet.

  • Ist bei allen Anbauteilen ja so, dass man von BMW oder MINI keine ABE bekommt, wenn es originale Teile sind.

    Absolut richtig! JCW Heckflügel für den S, keine ABE, weil Originalteil JCW Pro Flaps, keine ABE, JCW Bodykit für den S, keine ABE
    Klappendingenz, keine ABE.


    Alles Originalteile. Die Rennleitung hällt dich auch nur wegen offener Klappe an. Deckel wieder zu und gut ;)

  • Zitat von Gigamot

    JCW mit Klappe braucht nichts. Wir haben das auch vom TÜV bestätigt bekommen, nur nicht
    in Schriftform, weil dann hätte ich das hier auch gepostet.

    Torre @Gigamot


    Hätte ein JCW-Fahrer, der 101% Verbindlichkeit wünscht, denn die Chance, den Kit-KlappenPott bei Euch/Euerm TÜV oder einem anderen Gutachter bestätigt oder gar eingetragen zu bekommen?


    Dann wäre auch der "besorgte" MINI-Fahrer beruhigt 8)


    (Vielleicht sollten wir das auslagern?)

  • Chucky101


    das ist für uns absolut sinnfrei und verursacht nur Kosten, die nicht sein müssen!


    Auszug aus der Anbauanleitung:


    Es handelt sich um ein original NACHRÜSTSATZ!


    Anleitung und Teile sind gleich wie beim S!
    In der Anbauanleitung mit der Bestellnummer für den Works ist nur eines anders:
    Die Nachrüstung ist nicht kodierrelevant

    Wem die Aussage von MINI, TÜV und GIGAMOT dennoch nicht reicht, kann bei uns natürlich die AGA eintragen lassen!
    Dazu müssen wir aber auch einbauen und die Werkstattbescheinigung ausfüllen.



    Ich als Kunde, würde nur diese Bescheinigung mitführen und bei "ungläubigen" Beamten vorzeigen! ;)

  • mmh,


    zu jedem Teil sollte es ein Gutachten, ABE/ Street-legal component approval certificate geben vom Hersteller geben, sonst muss man selber eine Erlaubnis/Eintragung bemühen.


    Bei einer ABE steht einer E Nummer auf dem Teil


    Und auf der ABE, das streng genommen immer mitgeführt werden sollte wenn nicht eingetragen, steht welche E-Nummer zu welchem Auto/Version zu was zugelassen worden ist und das gilt auch für alle Anbauteile aus dem Zubehör wie z.B. Spoiler etc. von MINI/BMW als Hersteller.


    Das mitzuführen einer ABE ist zwingend erforderlich.


    Besonders beim Auspuff kann es nicht schaden das Teil mitzuführen. Beim Auspuff wird der Beamte wahrscheinlich eine ABE verlangen. Selbst wenn er die Nummer sieht kann er nur anhand der EG-Typgenehmigung ersehen ob der Pott anhand der E-Nummer auch mit der Autovariante aus dem Fahrzeugschein erlaubt ist. Die Aussage von MINI auszudrucken wäre ganz konkret nicht ausreichend. Was aber ginge wäre z.B. die ABE für den JCW Auspuff zu besorgen, sollte das die selbe E-NUmmer sein wie vom Kit-Auspuff, ist man auf der ganz sicheren Seite. Andere Alternative wäre die Seite des Kit-Auspuffs und da gucken für welches Auto das steht.