KfW Förderung - Ladestation Elektroauto Wallbox mit intelligenter Steuerung - Wohngebäude Zuschuss für den Kauf und Anschluss

  • Aha, im November gehts los...


    Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude
    Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen


    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektroautos-Wohngebäude-(440)/



    Zitat

    Das Wichtigste in Kürze


    - Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
    - Für Ladestationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
    - Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter


    Antrag stellen ab 24.11.2020 möglich


    „Ihre Förderung bean­tragen Sie, bevor Sie Ihre Lade­station (z. B. Wallbox) bestellen.
    Den Antrag können Sie ab 24.11.2020 stellen.“


    Achtung, wichtig:
    „Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Lade­station ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.“

  • Shit, ich hab meine Box schon und Termin mit dem Elektriker am 25.11. :(


    EDIT: Ich hab mit meiner Frau gesprochen. Sehen wir da irgendwas falsch? 900€ für eine Wallbox samt Installation? Das klingt recht viel ... Aber aktuell tendiere ich dazu, meine Heidelberg Wallbox wieder herzugeben (ist ja noch OVP) und dann Ende November diesen KfW-Prozess zu starten. Seht ihr einen Haken?


    Klar, wir hätten zu Beginn keine Wallbox, aber ich finde, 900€ sind dafür genug „Schmerzensgeld“ :)

  • @YOSHI24


    Schau Dir mal die Diskussionen zum Thema hier an: https://evw-forum.de/index.php…&postID=109188#post109188


    Kommt halt echt drauf an, welche WB den Anforderungen der KFW genügen ...

    PV 1: 36 * SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 * SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012 | Heizung: Ochsner GMLW 14 plus
    Beste Grüße vom Feger Michi - unser F54 S ist unser letzter Verbrenner Neukauf gewesen | Aktuell: Skoda Enyaq iV 80 und mein flat-six Cabrio aus Zuffenhausen

  • @Feger_Michi - Danke für den Link.
    In den Anforderungen sind tatsächlich ein paar interessante Sachen enthalten:



    Zitat von KfW

    Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­autos – Wohn­gebäude fördern wir Lade­stationen an Stell­plätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zu­gänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:

    • Der Kaufpreis einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
    • Die Kosten für Einbau und An­schluss der Lade­station, inklusive aller Installations­arbeiten

    Tipp: Im November 2020 veröffent­lichen wir hier eine Liste der ge­förderten Ladestationen
    Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Lade­station ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.

    Defintion "intelligente Steuerung" ... da bin ich ja mal gespannt.

  • Scheint mir wieder völlig überreguliert zu sein.


    Als Vorbild hätte man die NRW Förderung nehmen sollen.


    Aber gut die eAuto Prämie ist schon einfach strukturiert, beim Rest müssen sich ja die teuren Berater auch mal was einfallen lassen für ihr Geld.

  • Ergänzend zur offiziellen Meldung...


    Aha, im November gehts los...


    Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude
    Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen


    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektroautos-Wohngebäude-(440)/


    DIENSTAG, 06. OKTOBER 2020
    Mehrere Bedingungen zu erfüllen
    Bund fördert private Ladesäulen mit 900 Euro


    https://www.n-tv.de/politik/Bu…Euro-article22082063.html


    Bund fördert private E-Ladestationen mit 900 Euro


    https://www.reuters.com/articl…and-verkehr-idDEKBN26R1MP

  • Scheint mir wieder völlig überreguliert zu sein.


    Als Vorbild hätte man die NRW Förderung nehmen sollen.


    Aber gut die eAuto Prämie ist schon einfach strukturiert, beim Rest müssen sich ja die teuren Berater auch mal was einfallen lassen für ihr Geld.

    Sorry, aber das ist ja mal wieder zu pauschal gemeckert.


    Wer 900 Euro hergibt, der darf auch Forderungen stellen. Find ich legitim.


    Alles andere kann ich (und auch die richtigen Experten aus dem Link von @Feger_Michi (danke dafür)) aus aktueller Sicht nicht beurteilen, weil schlichtweg aktuell die Informationen fehlen.


    @EquilibriumDanke auch für Deine Markierungen. Das mit der „intelligenten Steuerung“ habe ich tatsächlich überlesen. Ich hab das mit der regenerativen Strombereitstellung gelesen und mich dann auch direkt gefragt, ob mein Anbieter („100% Ökostrom“) dann auch anerkannt wird. Aber auch da ... keine weitere Info.


    Für mich gerade Stand der Dinge. Es fehlen aktuell konkrete Angaben zu den förderfähigen Wallboxen und die „erlaubten“ Stromanbieter. Ich weiß nicht, ob die KfW das für gewöhnlich sukzessive nachliefert ... ich hoffe mal und bleibe bis dahin gespannt. Meine Heidelberg-Wallbox bleibt daher erstmal hier (ich wollte die schon verkaufen :love: ), mein Elektriker-Termin steht auch noch ... Dann bleib ich flexibel.


    Ich wäre aber dankbar, wenn ihr Infos hier postet, wenn ihr was seht :)

  • Hallo zusammen,
    habe gestern auch mit großer Freude die KfW-Förderung zur Kenntnis genommen.
    Da mein aktueller Stromanbieter auch noch kein 100% Ökostrom liefern kann und ein Wechsel erst im April 21 möglich ist, habe ich gestern bereits per Mail eine Anfrage an die KfW gestellt, ob man unter diesen Umständen den Antrag trotzdem schon stellen kann im November.
    Natürlich unter der Voraussetzung, dass ein neuer Stromvertrag mit einem Ökostromtarif bereits abgeschlossen ist, auch wenn der Lieferbeginn in der Zukunft liegt.
    Hatte zuvor schon mit einer Dame der KfW dazu telefoniert und sie hat am Telefon direkt zugegeben, dass man sich diese Frage bisher noch gar nicht gestellt hat und mich gebeten dies in Form einer Mail zu verfassen. :)
    Sobald ich näheres dazu erfahre von der KfW gebe ich euch Bescheid.


    Die 2. Frage ist ob die Heidelberg Wallbox förderfähig ist. Das habe ich leider nicht in die Mail geschrieben, da mir das mit der "intelligenten Steuerung" so gestern auch noch nicht bekannt war. Wohingegen im Merkblatt der Förderrichtlinie steht dazu folgendes:


    "Teil 3: Technische Anforderungen an die Ladestation• Geltende technische Anforderungen, insbesondere Anforderungen an die technische Sicherheit vonEnergieanlagen gemäß § 49 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005(Bundesgesetzblatt I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2017(Bundesgesetzblatt I S. 130) geändert worden ist, sind anzuwenden. § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist entsprechend anzuwenden.• Gefördert werden stationäre Ladestationen gemäß Ladebetriebsarten 3 und 4 nach DIN ENIEC 61851-1 (VDE 0122-1).• Die geförderten Anlagen müssen, wo technisch durch Vorhandensein eines 3-phasigenWohnungsanschlusses möglich, 3-phasig an die Stromversorgung angeschlossen werden.• Die Anlage ist gemäß den jeweils geltenden Vorschriften für den Betrieb von elektrischenVerbrauchsgeräten, Ladestationen und Eigenanlagen derNiederspannungsanschlussverordnung (NAV) vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiberanzumelden.• Zur bestmöglichen Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien beziehungsweise zurVermeidung von temporären Überlastungen des Verteilnetzes gelten folgende Anforderungen an dieSteuerbarkeit der zu fördernden, intelligenten Ladestation:• Die Ladestation muss über eine sichere digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelleverfügen und über gängige, standardisierte Kommunikationsprotokolle angesteuert werdenkönnen, um mit anderen Komponenten innerhalb des Energiesystems kommunizieren zukönnen. Über die Ansteuerung muss die Leistung der Ladestation begrenzt oder nachentsprechenden Vorgaben zeitlich verschoben werden können.• Die Kommunikationsschnittstelle kann zur Steuerung der Ladestation entwederkabelgebunden (Ethernet) oder kabellos ausgeprägt sein.• Die Ladestation muss eine sichere Software-Update-Fähigkeit gewährleisten, sodasszukünftige technische Entwicklungen, wie zum Beispiel eine sichere Anbindbarkeit an einSmart Meter Gateway (SMGW, § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes), dieIntegration von Energiemanagementsystemen sowie neue Funktionen (zum Beispiel § 14 aEnWG Anpassung) umgesetzt werden können. Über das Smart Meter Gateway kann einesichere Authentifizierung und gegebenenfalls Netzanschlussleistungsbegrenzung ermöglichtwerden. (Hinweis: Die Funktion des lokalen Energiemanagementsystems erfolgt bei direktam Netz angeschlossener Ladestation innerhalb dieser. Auch hierfür muss die SoftwareUpdatefähigkeit sichergestellt werden.)• Die Ladestation muss in die Lage versetzt werden können (gegebenenfalls über einSoftware-Update) auf Vorgaben und Fahrpläne des Leistungs- undEnergiemanagementsystems für Netzanschlussleistungsmaximalwerte von berechtigtenStellen zu reagieren.• Auf Anforderung des Netzbetreibers ist die Steuerung der Ladestation zuzulassen. DieLadestation ist dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG zu behandeln.• Bezüglich einer Steuerung der Ladestation durch den Netzbetreiber gelten gegebenenfallsauch die gesonderten Anforderungen des Netzbetreibers an die Ladestation."


    Somit wäre die Förderfähigkeit eigentlich nicht gegeben für die Heidelberg.


    Allerdings betragen in meinem Fall die Installationskosten bereits über 1000€ und theoretisch sollte doch das schon ausreichen um den Antrag zu stellen unabhängig der verwendeten Wallbox.


    Fragen über Fragen :)

  • @YOSHI24


    Natürlich kann ich fordern, wenn ich fördere, aber die Anforderungen sind schon sehr kryptisch, insbesondere die Ökostrom Komponenten (für was zahlt man die EEG-Zulage?)


    Darf ich dann, solange die Wallbox installiert ist, nie den Stromtarif in einen nicht Ökostrom Tarif wechseln, muss ein separater Zähler installiert werden (zusätzliche Kosten)?


    Ich glaube mit der hohen Anzahl an bestellten eAutos gibt's es jetzt wohl doch eine Stromnetzangst, falls alle Nachts laden und nun soll die Möglichkeit geschaffen werden einzugreifen, deswegen auch Limitierung auf 11kw.


    Ab 24.11. kann man den Antrag stellen, danach muss er genehmigt werden (Dabei noch ein Identifikation Verfahren: bevorzugt Schufa Ident Verfahren, aber auch Video Ident oder Post Ident)


    Danach erst bestellen.


    Ist schon ein aufwendiger Prozess, vor allem weiß man nie wie lange die Genehmigung dauert.


    Im Endeffekt ist mir die reduzierte MwSt beim Mini lieber und kommt auf einen ähnlichen Betrag als später diese Wallbox Förderung.


    Für mich ist es wirklich etwas in der Art, das versprochen wurde was auf Bundesebene zu machen und man einfach liefern wollte ohne den Topf zu schnell leer zu bekommen.