JCW Pro Klappenauspuff Gewährleistung

  • Hallo Liebe MINI Fahrer,


    Da ich. Bezüglich dieses Themas keinen anderen Feed gefunden habe eröffne ich nun einen neuen.
    Hier soll es nicht um rechtliche, gesetzliche Fragen gehen ob man die Anlage nun fahren darf oder nicht.




    Ich selbst Fahre einen F56 JCW aus 09/18 Motorkennung B48d (das wird noch wichtig) und habe nun die Möglichkeit über einen Tausch relativ günstig an eine JCW Pro Klappenabgasanlage zu kommen.


    Die Anlage stammt aus einem F56 aus 2017 welcher die Motorkennung B48 hat. Damit entfällt zunächst mal die Zulassung für meinen Motor, was aber hier nicht Thema sein soll.


    Technisch unterscheiden sich die beiden Motoren (B48 und B48d) nach meinen Informationen nicht und auch der Einbau der Anlage wäre kein Problem.
    Allerdings würde, trotz das es ein Mini Originalteile ist, die Gewährleistung entfallenen für alles was damit in Verbindung steht.


    Nun zu meiner eigentlichen Frage: Hat jemand schon Erfahrungen gemacht mit Schäden die nach dem Einbau der Klappenabgasanlage aufgetreten sind? Sieht jemand ein Risiko darin? Liege ich richtig in der Annahme das die beiden Motoren technisch identisch sind?



    Vielen Dank für eure Hilfe!!


    LG

  • Hat jemand schon Erfahrungen gemacht mit Schäden die nach dem Einbau der Klappenabgasanlage aufgetreten sind?

    Erfahrungen selbst nicht, aber ich weiß das MINI grundsätzlich nicht ablehnt, wenn der Gewährleistungsfall nicht explizit mit dem nicht zulässigen Teil zusammen hängt.


    Z.B. wenn Dein Rücklicht spinnt, wird MINI nicht wegen der AGA den Antrag verweigern.


    Grundsätzlich könnten sie aber.

  • Ja das ist mir bewusst, es entfällt im Regelfall nur die Gewährleistung für betroffene bzw in Verbindung stehende Teile.


    Sieht darin jemand ein Risiko?

  • Das ist etwas tricky.


    Ich würde das folgendermassen beurteilen:


    Auf die AGA als Teil wirst du keine Gewährleistung oder Kulanz bekommen, für den Fall daß z.B die Klappe unmotiviert schliesst.


    Das liegt daran, daß die AGA nicht als Teil für den B48D freigegeben ist.


    Der Rest ist Ermessenssache deines Händlers, ob und in wie weit er einen Schaden mit der nicht freigegebenen Anlage in Verbindung bringt.


    Die AGA greift z.B. absolut nicht in die Fahrzeugelektrik ein, der Anschluss ist komplett autark. Da sehe ich keine Gefahr.


    Der B48D Motor unterscheidet sich übrigens unter anderem in der Befestigung der Downpipe am Kopf von dem B48.


    Vielleicht kann man dir einen Strick daraus drehen wenn z.B. irgendein Vibrationsschaden am Abgasstrang auftritt.


    Bei einem Motorschaden würde ich keinen Zusammenhang sehen.


    Andersrum ist natürlich der Serienstand oder der Verbau von zugelassenen BMW Teilen für die Gewährleistung ausschlaggebend.


    100%ige sicherheit kann und wird dir niemand geben.


    Gab es nicht mal einen Fall wo das angepunktete Typenschild bei einem Pro Schalldämpfer verloren wurde und Gewährleistung abgelehnt wurde, weil Eibach Fahrzeugfedern verbaut waren ?

    Sudis Garage: Hawking, Agent Orange und als Neuzugang Mr. Fusion :whistling:


    Ich verstehe das ganze Gerede um 200 Zellen, juten Metern und diesen ganzen Kilos Watt nicht.


    Hauptsache das Ding schiebt. :2352:

  • Das ist auch sehr ähnlich meiner Überlegungen und Bedenken, vielen Dank.



    Das mit dem Flansch an der Downpipe ist interessant allerdings betrifft das mich ja nicht direkt, da die Downpipe ja drin bleibt.


    Thema Gewährleistung ist ja leider oft auch Auslegungssache und liegt oft im Ermessen des einzelnen Sachbearbeiters..




    Wenn ich das richtig versteh siehst du hier aber auch kein sehr hohes Risiko das die AGA einen Schaden verursachen könnte?


    Das ist eher der Punkt der mich interessiert, da wie gesagt zum Thema Gewährleistug ja meist keine allgemein gültige Aussage getroffen werden kann..

  • Ich fahre selber seit 28.000 km die Pro Anlage an einem B48D.


    Bislang ohne Probleme, bis auf die Tatsache, daß ich das Typenschild am ESD selber abgemacht habe, weil es nur noch an einem Schweisspunkt lose hing.


    Ist mir bei der 1. Wartung aufgefallen.

    Sudis Garage: Hawking, Agent Orange und als Neuzugang Mr. Fusion :whistling:


    Ich verstehe das ganze Gerede um 200 Zellen, juten Metern und diesen ganzen Kilos Watt nicht.


    Hauptsache das Ding schiebt. :2352:

  • Du machst dir nen Kopf das bei einem evtl. Schaden keine Gewährleistung seitens Mini bekommst?
    Du weißt schon das du deine Allg. Betriebserlaubnis verlierst wenn du das Teil ranbaust :whistling::whistling::whistling:
    Sollte an deinem Mini wirklich was großes kaputt gehen (z.b Motorschaden/Getriebe usw.) wird das ein gefundenes Fressen sein um sich aus der Garantie/Gewährleistung rauszuwinden.
    Ob sie davon Gebrauch machen und einen Kunden dadurch verlieren wollen, darüber kann man nur spekulieren.

  • Du machst dir nen Kopf das bei einem evtl. Schaden keine Gewährleistung seitens Mini bekommst?
    Du weißt schon das du deine Allg. Betriebserlaubnis verlierst wenn du das Teil ranbaust :whistling::whistling::whistling:
    Sollte an deinem Mini wirklich was großes kaputt gehen (z.b Motorschaden/Getriebe usw.) wird das ein gefundenes Fressen sein um sich aus der Garantie/Gewährleistung rauszuwinden.
    Ob sie davon Gebrauch machen und einen Kunden dadurch verlieren wollen, darüber kann man nur spekulieren.

    Da könntest du natürlich auch recht haben, das ist alles ein bisschen Riskant.


    aber mich beruhigt erstmal zu hören, dass bisher noch niemand durch die AGA Schäden verursacht hat.

  • Gebe Dir im großen und ganzen recht,geht aber auch anders.
    Bei mir wurde obwohl der Wagen aus der Garantie war und ich ein Gewindefahrwerk verbaut habe, eine Antriebswelle auf Kulanz getauscht :D

    Ja wie gesagt, wie der Händler oder ggf. BMW in so einem Fall reagieren steht in den Sternen und ist vermutlich auch etwas Tagesform und von der Sympathie abhänging.
    Mir wurde z.b auch mal ein bereits gewährter Kulanzantrag im nachhinein gekündigt ( nicht bei BMW! )
    und ich durfte die Reparatur komplett selbst bezahlen.