Allgemeines Teilegutachten für Zusatzscheinwerfer aus dem MINI Zubehörprogramm

  • Hallo,


    ich mich neulich mal gefragt: Wie kann das sein, dass ich für meine Winterfelgen ein Teilegutachten ständig dabei haben muss, aber für meine Zusatzscheinwerfer nichts dergleichen bekommen habe. Und was mache ich, wenn ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach solchen Unterlagen gefragt werde? Heute habe ich mal bei zwei netten Kollegen - das hat sich mehr oder weniger zufällig so ergeben - von der Polizei nachgefragt, woher sie denn wissen, was bei einem Auto eingetragen sein muss, was ein Teilegutachten braucht und was ohne zusätzliche Dokumente verbaut werden kann und wie es ganz konkret mit den Zusatzscheinwerfen aussieht. Beide waren der Meinung, dass in diesem ganz konkreten Fall ein Gutachten vom TÜV notwendig sei, da die Scheinwerfer unter anderem das Lichtbild (war das das Wort? Ich weiß es echt nicht mehr - also die Art, wie die Scheinwerfer die Straße beleuchten eben) verändern. Mmmm... schlecht.... wie man an anderer Stelle lesen kann bin ich mit dem Infotainment im MINI ja nicht so glücklich, aber im Stau telefonieren kann man damit wunderbar also ging es los und die folgenden Aussagen habe ich nun bekommen:


    * Freundliche der den Wagen verkauft hat: können wir nichts zu sagen, haben wir nicht eingebaut (schade, dass man dann auch nicht für einen Kunden nachfragen kann)
    * Mini Hotline: Wir haben nichts mit Zubehörteilen zu tun, fragen sie bei Ihrem Vertragshändler
    * Werkstatt, die die Originalteile bei MINI bestellt hat und eingebaut hat: Es gab keine Unterlagen für den Kunden und dass man dafür noch ein Gutachten bräuchte, davon hätten sie nie was gehört. Die Scheinwerfer stammen aus dem MINI-Zubehör und sind daher ohne weitere Gutachten und Eintragungen verbaubar
    * BMW Vertragshändler, der auch MINI Service macht (liegt auch dem Weg und hat sich seinerzeit um meinen BMW gekümmert, daher habe ich da mal kurz angehalten): Die kann man auch ab Werk verbauen lassen, daher ist keine Abnahme nötig - analog zum Beispiel zu einer Anhängerkupplung. Freundlicherweise habe ich noch ein Konfigurationsblatt bekommen, in der meine VIN steht und die Scheinwerfer als Original MINI-Zubehörteil verzeichnet sind - das habe ich jetzt als Argumentationshilfe im Handschuhfach als "Teilegutachten"


    Vor ein paar Tagen habe ich schon mal bei einem Händler ein Datenblatt gefunden (leider von dem Händler und nicht von MINI "persönlich", dass die Scheinwerfer homologisiert seien und daher keine Einzelabnahme nötig ist.



    Wenn man also alle Informationen zusammenträgt, sieht es wirklich so aus, als wäre es okay, dass sich die Scheinwerfer am Fahrzeug befinden und ich dazu aber keine Unterlagen habe. Nachdem aber die beiden Polizisten felsenfest davon überzeugt waren, dass es da Unterlagen zu braucht, aber nett genug waren, es mal für den Augenblick zu ignorieren: was mache ich, wenn ich in eine Kontrolle komme, die Polizisten der gleichen Meinung sind, aber nicht so gut drauf - dann habe ich ja evtl. ein Problem... Wie kann man das Polizei-sicher dokumentieren, wenn selbst MINI da keine Unterlagen zur Verfügung stellen kann?

  • Sollte der unscheinbare Satz in der Produktbeschreibung mein Dilemma lösen:


    "Zugelassen für ECE / SAE / CCC / Japan"

  • Kann mir keiner von denen, die diese Scheinwerfer auch verbaut haben, sagen, ob sie beim Einbau ein Teilegutachten bekommen haben? Mini "kann" einem nur was dazu sagen, wenn man die Scheinwerfer nicht nur bei ihnen gekauft hat, sondern sie auch bei einem Partner einbauen lässt.
    Die Werkstatt meint, sie hätten keine Unterlagen beim Kauf bekommen, können mir also auch nichts geben. Das ist ein Witz.... die Scheinwerfer stammen von MINI, das Fahrzeug auch und trotzdem kann mir MINI keine Unterlagen zur Verfügung stellen, die besagt, dass die Teile eintragungsfrei sind...

  • Je mehr Lampen am Auto, desto besser ist die Sicht? So einfach ist das leider nicht: Wer sein Auto mit zusätzlichen Scheinwerfern ausstatten will, der muss die neue ECE-Regelung beachten. Für Fernscheinwerfer gilt: Maximal vier Stück sind erlaubt. Ob Pkw, leichtes Nutzfahrzeug oder schwerer Truck, zu den beiden serienmäßigen Scheinwerfern sind also nur zwei weitere erlaubt. Sie dürfen nur an der Fahrzeugfront oder auf dem Dach angebaut werden.


    Die "Referenzzahl", die auf dem Abdeckglas in der Nähe des Zulassungszeichens zu sehen ist, gibt Aufschluss über die maximale Beleuchtungsstärke des Systems. Die gängigsten Werte sind 12,5/17,5/37,5. Ihre Summe darf die Zahl 75 bei allen Fernlichtern, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, nicht überschreiten.


    Darüber hinaus sind pro Fahrzeug zwei Nebelscheinwerfer zugelassen, die paarweise und nicht höher als das Abblendlicht, mindestens aber in 25 Zentimeter Höhe vom Fahrbahnboden angebracht sein müssen. Ein zusätzliches Abblendlicht ist grundsätzlich nicht erlaubt, gleiches gilt für bunte Lämpchen, Lichterketten, beleuchtete Firmen-Embleme und natürlich falsch angebrachte Leuchten.

  • Danke @westhausen, aber die Anzahl der Scheinwerfer ist sicher nicht überschritten, es sind die Zusatzscheinwerfer, die MINI auch im Zubehör verkauft. Die Anzahl und Anbringung wird wohl kaum das Problem sein. Ich denke da eher an solche Sachen wie Fussgängerschutz... Also erlaubt sind die Scheinwerfer sicher, die Frage ist nur, ob die Homologisierung schon alles klärt (und in dem Fall: wie überzeuge ich einen kontrollierenden Polizisten davon, wenn selbst MINI mir das nicht bescheinigen will) oder ob ich eine ABE mitführen muss.. Da sagt MINI, die Werkstatt muss dafür sorgen, die Werkstatt sagt, dass sie Original-MINI-Teile besorgt haben und da keine weiteren Unterlagen dabei waren.

  • Es stehen auch nicht alle Reifengroessen in den Papieren. Diese stehen meistens in der CE - Konformitätserklärung. Dementsprechen sind die Teile eines Fahrzeugs dort beschrieben bzw. in der eu- abe .Hat Bmw-Mini das Fzg. mit Zusatzlampen prüfen lassen, gehören sie zum Fzg .

  • Es stehen auch nicht alle Reifengroessen in den Papieren. Diese stehen meistens in der CE - Konformitätserklärung. Dementsprechen sind die Teile eines Fahrzeugs dort beschrieben bzw. in der eu- abe .Hat Bmw-Mini das Fzg. mit Zusatzlampen prüfen lassen, gehören sie zum Fzg .

    Ja, das ist auch das, was ich "behaupte" und meine so verstanden zu haben. Mein Problem ist aber: Ich habe mit einem Polizisten gesprochen, der der festen Überzeugung war, dass es für die Scheinwerfer eine Einzelabnahme braucht. Der Teil mit "Hat Bmw-Mini das Fzg. mit Zusatzlampen prüfen lassen, gehören sie zum Fzg ." ist ja laut Wikipedia das, was man unter Homologisierung versteht (wenn ich mich da nicht ganz vertan habe), aber wie überzeuge ich einen Polizisten bei der Verkehrskontrolle davon. MINI will oder kann mir keine schriftliche Bestätigung geben, die ich bei einer Kontrolle vorlegen kann - und sogar noch blöder sie können mir nicht einmal bestätigen, dass das Fahrzeug zusammen mit den Scheinwerfern aus dem Zubehörprogramm so geprüft wurde - ich habe heute 30 Minuten diskutiert mit der Dame an der Hot-Line :(

  • Vielleicht sollten sich deine Beamte mal schulen lassen ! Die Homoglation eines Fzg beinhaltet alle Bauteile . Bei Bmw sogar die Schrauben. Selbst bei Motorrädern dürfen Zusatzlampen nach Anbauvorschrift und Kennzeichnung auf den Gläsern zulässig angebaut werden !

  • Hallo zusammen, ich habe mir die LED-Nebeloleuchten original von Mini nachgerüstet. Karton alles original....auch hier liegt keine Stück Papier
    oder eine ABE oder der gleichen bei. Mal sehenn was der TÜV im Februar sagt.
    Schönes Wochenende

  • Hi,


    ich fahre inzwischen mit einem Ausdruck der Produktbeschreibung von MINI im Handschuhfach rum, falls ein Beamten Schwierigkeiten hat, wenn ich mit den Teilen rumfahre. Aber inzwischen fürchte ich, dass der Polizeibeamte, von dem ich die Info hatte, dass die eingetragen gehören etwas übertrieben hat. Es war auch keiner, der noch im aktiven Streifendienst ist, vermutlich kennen sich die Kollegen, die damit täglich zu tun haben besser aus.
    Ich bin seit dem ich die Teile habe auch schon einmal angehalten worden - die wollten dann nur wissen, warum ich es so eilig habe und haben nur Geld für die 5 km/h zu schnell haben wollen. Ich denke daher: alles im grünen Bereich.