Umfrage: Mini JCW PRO Klappenabgasanlage (2019)

  • Hallo,


    Kurze Darstellung des aktuellen Sachverhaltes zum JCW Pro Klappenauspuff mit Blutooth Steuerung von Mini/BMW.


    Seit 2018: Verbot des Einbauens und Fahrens mit Klappenanlagen, die sich manuell steuern lassen. Völlig egal, ob mit Eintragung oder ohne, wird man erwischt - hat man Probleme. Das reine Fahren mit steuerbarer Klappe ist seit 2018 untersagt. Es spielt auch keine Rolle, welches Bj. der JCW hat! Dies hat BMW offiziell bestätigt. (Ich habe sehr viel zu diesem Thema recherchiert)


    Soweit so gut ! Jetzt zum Thema:


    Gibt es hier Leute die trotz o.g. Regelungen seit Januar 2018 diese Klappenanlage dennoch eingebaut haben?


    Wenn ja wäre ich über eure Erfahrung diesbezüglich sehr dankbar und zwar in Bezug auf: "Schon mal angehalten worden?" "Probleme beim TüV", "Konsequenzen" etc.


    Die meisten BMW Autohäuser bauen diese noch immer ein (teilweise sogar zu reduzierten Preisen) allerdings ohne TüV und auf eigene Gefahr.


    Ich komme aus dem Main Taunus Kreis und spiele nun ebenfalls mit dem Gedanken. Ich bin Sie einmal gefahren und war mehr als begeistert... Warum denke ich darüber nach? -> Weil ich hier in den letzten 15 Jahren noch NIE für eine Fahrzeugtechnische Kontrolle angehalten worden bin! Und ich glaube, dass die meisten Beamten auch nicht ausreichend für diese Themen geschult werden. Hier werden lediglich Geschwindigkeitskontrollen ohne Ende durchgeführt....


    Was sind eure Erfahrungen/Meinungen?


    PS: Dies soll kein 10. Diskussionsforum über die Legalität dieser Abgasanlage werden! Sie ist nicht mehr legal!


    Aber ich bitte um eure Erfahrung aus den letzten 2 Jahren ! DANKE VORAB !


    Liebe Grüße
    Chriz

  • Hallo Chriz,
    war gestern bei Stefan von Octanefactory & er sagte TÜV mit meiner Remus zu bekommen, sei nur mit Auspuffklappe, die in geschlossener Stellung durch eine verschweißte Schraube blockiert ist möglich!
    Die EGO-X Klappenauspuffanlage MINI R56 Cooper S & JCW
    dank EWG Genemigung Eintragungsfrei ?(
    Grüße, Jochen

    R56 hat hier aber gänzlihc wenig zu suchen. Du meinst den F56, da gibts auch eine für ;)


    Und dass das Fahren mit steuerbarer Klappe komplett verboten ist, halt ich mal für nicht wahr. Es gibt einen Bestandsschutz.

  • Quelle


    https://generationtuning.de/is…ppenauspuff-erlaubt-tuev/



    In der Tuning Szene geht das Gerücht um, dass Klappenabgasanlagen ab 2018 verboten werden.
    Dies ist nicht ganz wahr.
    Im Jahr 2016 trat die EU-Verordnung 540/2014 in Kraft.
    Diese besagt, dass alle Fahrzeuge mit Austauschdämpferanlagen nicht lauter sein dürfen, als die Serienabgasanlage bzw. die gesetzlichen Grenzwerte.
    Davon nicht betroffen sind Fahrzeuge die bereits einen Klappenauspuff serienmäßig verbaut oder vor Inkrafttreten der EU-Verordnung eingetragen haben. Es gilt Bestandsschutz.
    Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) brachte nochmal Klarheit.
    Im Jahr 2018 wurde ein Verkehrsblatt veröffentlicht, in dem klargestellt wurde, dass alle Klappenabgasanlagen die lauter sind als der Serienzustand gegen Paragraphen 30 StVZO verstoßen.D.h. eine Klappenabgasanlage einzutragen ist weiterhin kein Problem, sie darf jedoch nicht lauter sein als die Serienanlage.
    Dann ist der Sinn natürlich komplett verfehlt.
    Ob man einen lauteren Klappenauspuff noch eingetragen bekommt, hängt also ganz stark vom TÜV-Prüfer ab und kann dann trotzdem im Nachhinein noch angezweifelt werden.
    Bessere Chancen hat man, wenn vorher bereits eine Klappenabgasanlage verbaut war. Dann ist auch der Austausch gegen eine Neue in der Regel kein Problem.


    Letzte Woche mit eine F Type mit 380 Pferdchen gefahren und Klappenanlage. Das Teil ist im geschlossenen Zustand schon richtig laut, mit offener Klappe fast unerträglich. Anlage ist Serie


    Da läuft bei unseren Gesetzgebern auch was falsch

    Peter


    Ich bin jetzt 60 Jahre alt und habe keine Zeit mehr, die ich an Ladesäulen verschwenden könnte :D

  • Ja! Tatsächlich ist die X-Bull die derzeit einzige Lösung, die evtl. legal ist. Schließe ich aber komplett aus für mich! 2.500EUR mit Einbau ist eine bodenlose Frechheit.


    Eine Anlage zu Kaufen mit Klappe (Remus V2), die Klappe dann zu versiegeln um sie eintragen zu können und dann quasi mit einem funktionierenden Endrohr zu fahren find ich noch affiger....


    Und NEIN. Es gibt KEINEN Betandsschutz, das ist ein WEIT VERBREITERTER FEHGLAUBEN!!! Die EU hat 2018 beschlossen, das Alle Fahrzeuge, die die im Fahrzeugschein eingetragen DB Werte (abzüglich einer Toleranz) nicht einhalten, sofort vor Ort still gelegt und beschlagnahmt werden dürfen. Es ist völlig egal, ob besagte Anlage eingetragen ist oder nicht. Dazu gibt es schon unzählige Berichte im Internet aus 2018.



    Und wir kommen leider wieder voll vom Thema ab.....


    Hier soll es nur darum gehen, dass Leute mal ihre Erfahrung schildern, die trotz den Verbots die Klappenanlage montiert haben (in den letzten 2 Jahren) und welche Erfahrung damit gemacht wurden.
    Vor allem hinsichtlich der 2 jährigen TÜV/AU und Kontrollen.


    Danke. :thumbsup:

  • Und JA zu meinem Vorredner ! Es gibt immer noch Werkszulassungen mit Klappensystemen. Diese halten aber die DB Werte ein! Und die Klappen werden automatisch vom Steuergerät gesteuert bzw. über die Fahrprofilauswahl.


    Darum geht es hier nicht!


    Wir reden hier von Zubehöranlagen mit manueller Fernbedienung, mit der der Grad der Klappenöffnung jederzeit nach Belieben selbst bestimmt werden kann.


    Hier schafft es die Bull X tatsächlich eine E-Nr. zu kriegen! Trick: Im Messwertbereich greift ein Steuergerät ein und schließt die Klappe so, das im Stand bei Kontrollen (Tüv, Polizei) die DB Werte dem Fahrzeugschein entsprechen.


    Aber leider Schweine teuer das Teil.


    Das Einhalten der DB Werte steht über Allem. Und ich kenne keine Nachrüstklappenanlage die offen die DB Werte des Scheins einhält.


    Und jetzt bitte Schluss mit den Legalitätsdiskussionen

  • Ich fahre seit drei Jahren mit der Remus V2 durch die Gegend.
    Bei der letztjährigen HU hat sich der Prüfer kein bisschen für die Abgasanlage interessiert. Ich bin mir nicht mal sicher, ob er überhaupt gemerkt hat, dass das nicht die originale Abgasanlage war.


    Mit der Polizei hatte ich auch noch keine Probleme.


    Ich würde behaupten, dass hier auch sehr viel vom jeweiligem Fahrstiel abhängt. Wer wie ein wilder mit offener Klappe durch Stadtgebiet ballert, muss sich nicht wundern, wenn es Probleme gibt. Ich bin schön des öfteren mit offener Klappe direkt an den Ordnungshütern vorbeigefahren. Bei gesitteter Fahrweise war das bisher auch nie ein Problem. Ich würde vllt. nur den Sport-Modus raus nehmen. 8)


    Ich werde die Anlage auch weiterhin ohne größere Sorgen fahren.

  • Von meinem Bekannten der Bruder hat(te) einen S mit Pro AGA.


    In HH gibt es mittlerweile extra eine Polizeiliche Einrichtung gegen Klappenanlagen & "Autoposer".
    Alles rund um den Jungfernstieg & natürlich der Kiez war und sind immer sehr beliebt zum schnellen Gas geben.


    Er musste seinen S abschleppen lassen & durfte die AGA wieder ins Original zurückbauen lassen.
    Eine saftige Geldstrafe & und reichlich böse Blicke der Beamten waren die Folge als sie ihn angehalten haben.
    Ganz zu schweigen von den Kosten für den Rückbau und den Aufwand und Ärger generell.


    Als sie ihn da am Wickel hatten, haben die auch gleich das ganze Auto durchsucht...(Drogen, hohe Summe Bargeld, Waffen etc.)
    Das ist in HH so gang und gebe wenn man wegen zu schnell oder generell mit auffälligen Wagen herumfährt.
    Ein Abwasch :D War natürlich alles negativ. Aber man rückt gleich ins ganz andere Licht...sehr interessant wie ich finde.


    Er hatte aber auch selber Schuld, offene Klappe in HH = keine gute Idee 8o
    Er hatte sie um die 9 Monate dran ohne erwischt zu werden.
    Natürlich ist er meist mit geschlossener gefahren.


    TÜV war wohl kein Thema so wie ich das mitbekommen hatte, er kennt da aber auch jemanden der schon so einiges eingetragen hat.
    Vorher Brille abnehmen und Sand in die Augen reiben :thumbsup:

  • Kurzfassung:


    Fahrzeug: Cooper S, EZ 7/2016, mit eingetragenem JCW Tuningkit inkl. Klappenauspuff


    TÜV-Termin: vorletzte Woche (beim BMW-Händler)


    Beanstandungen: KEINE :D

  • Duck93, dann wird Dein Bekannter der Rennleitung aber die Erlaubnis erteilt haben. Das Durchsuchen und sei es nur der Kofferraum ist ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss bis auf wenige Ausnahmen - und die waren hier wohl in keinem Fall gegeben - nicht erlaubt.
    Die Fernbedienung für die Pro-Anlage haben die Jungs von der Trachtengruppe dann bestimmt bei der erlaubten Fahrzeugdurchsuchung gefunden.


    Freundlich sein, Angaben zur Person machen und weiter nichts sagen.
    Und nein, ich stimme einer Personen- und/oder Fahrzeugdurchsuchung nicht zu.


    Fast 100% der Personen in Fahrzeugkontrollen reden sich selbst um Kopf und Kragen. Und geben direkt nach der Fragestellung den Hinweis und ein Schuldeingeständnis.


    "Wissen Sie warum wir Sie angehalten haben?
    Ja, ja, ich war zu schnell".


    "Haben Sie Alkohl getrunken"
    1-2 Bierchen."


    "Das ist doch eine Klappenauspuffanlage?
    Ja, aber die ist Original und zugelassen."


    Trotz gesetzlicher Unschuldsvermutung dient die Kontrolle mit Fragestellungen, einen Verdacht zu erhärten – nicht zu entlasten. Wenn der Polizeibeamte Letzteres behaupte, ist diese Aussage schlicht falsch, „weil immer die Unschuldsvermutung gilt, solange kein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde. Die Beamten haben den Anfangsverdacht. Sie wollen Verdachtsmomente gewinnen, um den Fahrer zu überführen“.