jcw tuningkit + klappenauspuff bei f56 eintragungen??

  • hi..


    beim cooper s (f56)..
    was muss man beim jcw-tuningkit mit klappenauspuff in die papiere eintragen lassen??
    nur die leistungssteigerung und für den auspuff eine abe?
    (in deutschland)


    lg

  • Bei der Einbauanleitung ist eig alles an Papiere dabei was du zum eintragen brauchst;) einfach mal beim freundlichen fragen

  • Es ändert sich bei der Eintragung nur die Leistung.


    Die V-Max bleibt gleich.


    Die Klappenanlage kann wahlweise verwendet werden.

    Sudis Garage: Hawking, Agent Orange und als Neuzugang Mr. Fusion :whistling:


    Ich verstehe das ganze Gerede um 200 Zellen, juten Metern und diesen ganzen Kilos Watt nicht.


    Hauptsache das Ding schiebt. :2352:

  • es gibt ja diese neue regelung, dass der knopf zum klappe-öffnen im kofferraum verbaut sein muss (beim jcw kit ist es aber eine bluetooth fernsteuerung), daher gibts die abgasanlage beim facelift warsch nicht mehr.


    ist der auspuff geschlossen
    legal/erlaubt 2018 in deutschland???

  • Beim aktuellen JCW ab Produktion 11/17 wird die Klappe schon nicht mehr angeboten.


    Natürlich passt sie noch. :thumbup:

    Sudis Garage: Hawking, Agent Orange und als Neuzugang Mr. Fusion :whistling:


    Ich verstehe das ganze Gerede um 200 Zellen, juten Metern und diesen ganzen Kilos Watt nicht.


    Hauptsache das Ding schiebt. :2352:

  • War genau gestern mit dieser Frage beim TÜV, weil ich aktuell an einer Klappenanlage interessiert bin und das jetzt endlich mal aus 1. Hand erfahren wolllte. Bisher gibt es ja immer nur Hören und Sagen, egal ob Händler, Tuner oder Besitzer einer solchen Klappenanlage.


    Als ernüchternde Antwort habe ich bekommen, dass die Fahrzeuge mit fernsteuerbaren Klappenanlagen dort vor Ort seit diesem Jahr keine HU mehr bekommen. Um eine HU zu bekommen muss die Klappe "mechanisch deaktiviert" werden/sein. D.h. nur Stecker ziehen allein oder mögliche Fernbedienung im Kofferraum zählt nicht. Zum Thema Bestandschutz hieß es, dass die Anlage immer schon nicht legal im öffentlichen Straßenverkehr waren und es somit auch keinen Grund für einen Bestandsschutz gibt. Dazu gibt es auch irgendeine EU-Verordnung.


    /Edit: Ich stell mir das so vor, wie mit den Schalldämpfern beim Motorrad. Auf der Strecke oder auf Treffen wird die Klappe verstellt und auf öffentlichen Straßen wieder verriegelt.


    Ich muss leider sagen, dass das Thema Klappe für mich damit fast gestorben ist. Mag ja sein, dass der TÜV A ablehnt und der TÜV B die HU erteilt. Aber das Theater und Zittern den richtigen TÜV zu finden oder durch eine Kontrolle zu kommen, ist es mir eigentlich nicht wert.

  • Das würde ja heißen wir die schon 2 Jahre mit Klappenanlagen rum fahren da keine HU mehr erteilt bekommen! Verstehe ich das richtig? Kann ich mir um des besten Willens nicht vorstellen =O

  • Da gebe ich "hoffentlich" @mini-f56-driver recht.


    Da würde ja wohl jeder Mini-Fahrer mit der JCW-Klappenanlage, die er direkt bei Mini hat verbauen lassen eine Riesenwelle machen.


    Ich hoffe jedenfalls, dass ich bei meinem TÜV-Termin im Mai keine Probleme bekomme. Werde ich direkt beim Freundlichen mit der Inspektion machen lassen.


    Ich sage einfach nix von der Klappenversion u. nehme die Fernbedienung raus.


    Da bekomme ich aber auch einen richtigen Hals, wenn ich zuerst wieder auf die Original-AGA rückrüsten muss um das "Pickerl" zu bekommen, um dann wieder auf die Remus V2 umzubauen. Da haut mir meine Frau einen in die Fresse u. sagt, dass sie es ja schon bei Anschaffung gesagt hat, dass das Teil nur Probleme machen wird.


    Auf jeden Fall lasse ich die Original-AGA mal schön im Keller u. verscherbel die nicht in der Bucht für wenig Geld.

  • Gibt es ja schon recht günstig in der Bucht.
    Denke es wird die neuen Modelle betreffen und nicht die bestehenden. Vielleicht irre ich mich da auch. Und wenn dann ist mir das ehrlich gesagt pups :thumbup: