Lieferproblem Chipmangel - MINI Cooper Lieferzeit - Produkt 2022 Preis - Harman Kardon Display Halbleiter Ausstattungen nicht bestellbar - Auch BMW muss erste Optionen streichen

  • Nach Telefonat mit meinem Händler steht mein Fahrzeug (Mini SE) immer noch mit Status 111 im System inkl. aller bestellten Ausstattungen und es ist auch keine "Produktmaßnahme" (die eine Rücksprache erfordern würde aber auch den Status ändern würde) hinterlegt. >> aus seiner Sicht alles grün ;)


    (Er und ich klopfen auf Holz)

    Mini SE Classic Trim (7/21) - BMW iX3 (5/22)
    9.64kWp PV mit 11.5kWh Hausakku und solargesteuertem Laden an 2 GO-eChargern

  • Von Status 111 bis 150 und Produktion

    kann noch viel passieren, positiv wie negativ…


    Wartesaal MINI Cooper SE - Bestellung Auftragsbestätigung Statuscodes Lieferzeit F56 Electric Elektro


    Schwere Zeiten, für alle Beteiligten.

    Bin froh meinen Oldschool-SE schon zu haben.

    Ja, das sehe ich auch so (deshalb das Klopfen auf Holz).


    Aber was soll der Verkäufer erstmal machen? Er hat live ins System geschaut: Status 111. Er meinte auch, das er in kürze auf 112 springen müsste (aktuell PW Werk KW26). Er hat die Daten anhand der Options-Codes geprüft und meinte, das Ambientelicht und HK noch drinne stehen und das ich auf seiner frischen Liste für Bestellungsanpassungen (also wo er Kunden anrufen und Änderungen absprechen muss) nicht draufstehen würde.


    Insofern geht er davon aus, das ich nicht betroffen bin. Was anders bleibt uns ja auch erstmal nicht übrig. Sicher werden wir's erst Mitte Juni wissen, wenn Status 150+ da sind.

    Mini SE Classic Trim (7/21) - BMW iX3 (5/22)
    9.64kWp PV mit 11.5kWh Hausakku und solargesteuertem Laden an 2 GO-eChargern

  • Der Verkäufer kann IMHO gar nichts

    machen, ist sowieso die „ärmste Sau“.


    Der ganze Prozess wird irgendwie zum

    Abschluss gebracht und hoffentlich intern

    ordentlich und transparent kommuniziert,

    damit der VK die Chance hat, sauber nach

    Außen zu kommunizieren.


    Und das bei jedem MINI im Prozess…

  • Wobei ich mittlerweile gar nichts mehr für unmöglich halte, aber immer noch hoffe, dass die Bestellungen ab 24.05. gemeint sind. Ich überlege jetzt gerade, wann ich zuletzt konfiguriert habe (mal abgesehen von gestern). Das müsste vor ca. 3 Wochen gewesen sein und da war HK jedenfalls noch verfügbar.

    Ich habe noch am 18.5. konfiguriert und mit einem engagierten Mini NL Verkäufer dabei auch über HK gesprochen, zu diesem Zeitpunkt war zumindest ihm kein Engpass bekannt. Ambiente- und Display-Konfigurationsanpassungen hat er sehr ehrlich und nachvollziehbar erklärt.

  • Ich erwarte im Oktober meinen F56 SE, natürlich mit HK bestellt. Wenn das jetzt fehlen würde - kann ich vom Kauf zurücktreten? Für mich wäre das schon eine relevante Ausstattung.


    Gruß Andreas

    Zwei Möglichkeiten kommen lt. meinem Anwalt dazu infrage:

    1. Möglicherweise 14-tägiger-Widerruf wg. Fernabsatzgesetz bei Online-Kauf (falls dem so war)

    2. Widerruf wg. Nichterfüllung des Vertrags zzgl. Schadensersatz nach einer Mängelrüge mit Nachbesserungsfrist, evtl. Nutzungsausgleich.

    wobei Punkt 1. deutlich einfacher nachzuweisen und durchzusetzen wäre!

  • Sehe ich auch so, aber wenn ich irgendwo hier lese, dass VW damit durchgekommen ist, Stahl- statt Alufelgen und dann noch mit kleineren Reifen zu liefern, bin ich nicht ganz so optimistisch.


    Grüße


    Jörg

    In dem berichteten VW-Fall wurde ein Anwalt befragt, aber offenbar kein Klageweg beschritten. Das könnte hierzu interessant ein:

    Landgericht Ansbach, Beschluss vom 09.07.2014, - 1 S 66/14 -

    [..] Neuwagenkauf stellt wirtschaftlich bedeutendes Geschäft dar, dessen Preis durch individuell wählbare Farbe des Fahrzeugs mitbestimmt wird

    Zudem sei die vorgenommene Leistungsänderung im konkreten Fall dem Käufer nicht zumutbar, da es sich bei einem Neuwagenkauf um ein wirtschaftlich bedeutendes Geschäft handele, bei dem der Käufer üblicherweise eine bestimmte, individualisierte Farbwahl getroffen habe und nur deswegen bereit sei, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Demgegenüber habe es die Verkäuferin in der Hand, noch vor Abschluss des Kaufvertrags die Verfügbarkeit des konkret bestellten Fahrzeugs zu prüfen und sich vor einer etwaigen vom Hersteller vorgenommenen Farbänderung zu schützen. [..]

    Landgericht Münster, 010 O 357/16, 29.01.2018

    [...] Die Klausel dürfte danach beim Neuwagenkauf allgemein unzulässig sein [...]


    Könnte beim Argumentieren helfen.